(1/6) „Lithium“: Was ist beim Umgang mit Lithium Energiespeichern zu beachten?

09. 10.

Beim Umgang mit Lithium Energiespeichern ist besondere Vorsicht an den Tag zu legen, weil es zu folgenden Gefährdungen für Menschen und elektrischen Anlagen kommen kann. In dieser Reihe werden folgende Themen näher erläutert:

  • Welche Gefahren entstehen durch Lithium Energiespeicher?
  • Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
  • Welches Verhalten ist bei Unregelmäßigkeiten an den Tag zu legen?
  • Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
  • Was gibt es bei der Instandhaltung und Entsorgung zu beachten?
  • Fazit und Zusammenfassung

Gefährdungen:

Hierzu zählen beispielsweise mechanische, thermische oder elektrische Belastungen wie: Stöße, Hitze, Kälte, falsche Ladung oder Kurzschluss der Pole. Diese können eine Zerstörung des Akkus hervorrufen, hierbei kann es zu folgenden chemischen Reaktionen kommen:

  • Austritt von ätzender Flüssigkeit, verbunden mit möglichen Hautreizungen, Verbrennungen und Verätzungen.
  • Erhöhte Brandgefährdung durch Austritt des Elektrolyts und Bildung eines entzündlichen Gas-Luft-Gemisches (brennbares Lösungsmittel).
  • Austritt giftiger Inhaltsstoffe bzw. Verbrennungsprodukte im Brandfall.

Ferner muss besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, weil Störlichtbögen starke Verbrennungen der Haut, ein Verblitzen der Augen sowie Vergiftungen verursachen können. Damit sind insbesondere Gefährdungen verbunden wie:

  • Freigesetzte thermische Energie
  • Brand und Explosion
  • Freisetzung von Gefahrstoffen
  • Gefahr einer Körperdurchströmung beim direkten Kontakt mit nicht berührungsgeschützten aktiven Teilen.

Es kann zu Gefährdungen durch hohe Ladeströme beim Nachladen der Li-Ionen-Akkus kommen! Hierbei müssen die durch Entladungsströme verursachten Gefährdungen, insbesondere Störlichtbögen bei (versehentlichen) Kurzschlüssen berücksichtigt werden.

Sehen Sie im nächsten Beitrag, welche Schutzmaßnahmen helfen können, um die Gefahren zu minimieren.

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial