Wenn beim Arbeiten mit elektrischen Arbeitsmitteln (Beispielsweise Bohrer oder Sägen) der Strom ausfällt, werden diese daraufhin teils achtlos zur Seite gelegt. Wenn der Strom dann plötzlich wieder angeht, wird nicht damit gerechnet. Dies kann schwere Verletzungen zur Folge haben. Um dies zu verhindern, fordert der Gesetzgeber einen sogenannten Wiederanlaufschutz.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 8 Satz 4
„Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können oder müssen sich die Beschäftigten Gefährdungen durch das in Gang gesetzte Arbeitsmittel rechtzeitig entziehen können. Hierbei und bei Änderungen des Betriebszustands muss auch die Sicherheit im Gefahrenbereich durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden.“
Was das „Ingangsetzen“ genau bedeutet, wird in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unter Punkt 1.2.3 – “Ingangsetzen” weiter spezifiziert
„das Ingangsetzen einer Maschine darf nur durch absichtliches Betätigen einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein. Dieses gilt auch für das Wiederingangsetzen nach einem Stillstand, ungeachtet der Ursache für diesen Stillstand.“
Dies bedeutet: Wenn der Strom wegfällt und anschließend wiederkehrt, darf das Betriebsmittel nicht inganggesetzt werden.
Abhilfe kann beispielsweise sein, ein „fehlerhaftes Gerät“ hinter einer ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen PRCD-S (PRCD = Portable Residual Current Device: S = Safety), zu betreiben. Ein PRCD-S muss durch den Nutzer nach einem Stromausfall bewusst wieder eingeschaltet werden und kann dadurch diese Art von Unfällen verhindern. Eine Nutzung eines PRCD-S empfiehlt sich zudem, wenn keine Steckdose mit nachgewiesener Schutzmaßnahme gemäß DGUV Information 203-006 (ehem. BGI / GUV-I 608) (z. B. geprüfte Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in einem Baustromverteil) im Arbeitsbereich vorhanden ist.