Kurz gesagt, beinhaltet das „Besichtigen“ oder die „Inaugenscheinnahme“ drei Schritte.
- Beschädigungen
- Funktionsstörungen
- Prüfplakette
Bei der Inaugenscheinnahme ist lediglich festzustellen, dass das Betriebsmittel keine Beschädigungen aufweist und funktionstüchtig ist. Die nicht abschließende Aufzählungen der folgenden 3 Abschnitte können hierbei als allgemeiner Leitfaden dienen. Werden keine sichtbaren Beschädigungen festgestellt und ist die Prüfplakette noch gültig, dann kann das Betriebsmittel bestimmungsgemäß genutzt werden.
Inaugenscheinnahme – Beschädigungen
Sind Schäden am Gehäuse feststellbar?
- Sind äußere Mängel an der Anschlussleitung feststellbar?
- Sind Leitungsführung und Biegeschutz der Anschlussleitung in Ordnung?
- Ist die Zugentlastungsvorrichtung der Anschlussleitung in Ordnung?
- Sind Schäden an der Isolierung feststellbar?
- Keine Anzeichen von Überlastung oder unsachgemäßem Gebrauch erkennbar?
- Keine unzulässigen Eingriffe und Änderungen erkennbar?
- Sind alle Schutzabdeckungen in einwandfreiem Zustand?
- Sind alle vorhandenen Kühlöffnungen frei?
- Sind alle erforderlichen Luftfilter vorhanden?
- Keine Gefährdung durch Verschmutzung und Korrosion erkennbar?
- Alle sicherheitstechnischen Aufschriften einwandfrei lesbar?
Inaugenscheinnahme – Funktionsstörung bzw. Betriebssicherheit
Sind alle Verriegelungen/Schalter funktionsfähig?
- Keine Hintereinanderschaltung (Kaskadierung) von Steckdosenleisten?
Inaugenscheinnahme – Prüfplakette
Sind die Prüfplaketten aktuell?
- Sind Prüfplaketten bezüglich der Sichtprüfung bei der IT-Hardware und bei Anschlussleitungen vorhanden?