Ziel einer Durchführungserlaubnis, ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen rechtssicher zu organisieren und zu dokumentieren, sodass eine für den jeweiligen Mitarbeiter gefahrlose Tätigkeitsausübung sichergestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine schriftliche oder mündliche, aber eindeutige und unmissverständliche Genehmigung, die geplanten Arbeiten durchzuführen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist somit eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit an einer elektrischen Anlage. Diese muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeit, mit Ausnahme von kurzen Phasen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneuert werden.
Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter
Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.