Wie ist die Persönliche Schutzausrüstung zu lagern und zu warten?

01. 08.

Normgerechte Schutzkleidung wird aktuell in immer mehr Betrieben eingesetzt. Und die fachgerechte Pflege aus Sicherheitsgründen von externen Dienstleistern übernommen.

Doch wie sieht es eigentlich mit Lagerung und Wartung der PSA aus?

Schutzkleidung, die für längere Zeit nicht in Gebrauch ist, sollte immer in sauberem Zustand sowie an einem trockenen und dunklen Ort eingelagert werden. Warnschutzkleidung sollte zudem so eingelagert werden, dass sie nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt wird. Die UV-Strahlung des Sonnenlichtes führt nämlich zum Ausbleichen der hochsichtbaren fluoreszierenden Warnschutzfarben. Deshalb gerade in der Sommerzeit bitte keine Warnschutzartikel – etwa Warnschutzjacken für den Herbst – im Sonnenlicht deponieren. Oder Warnwesten im Auto auf der Rückbank liegen lassen. Ein No-Go.

Quelle: R.O.E. GmbH

Aber auch PSA, die am nächsten Tag wiederverwendet wird, sollte trocken und sauber aufbewahrt werden. Stark verschmutzte PSA sollte vor erneutem Gebrauch fachgerecht aufbereitet werden, um eine Gefährdung der Träger zu vermeiden. Beispiel Flammschutz. Falls diese Schutzkleidung mit Ölen und Fetten, also leicht entflammbaren Substanzen getränkt ist, verliert sie ihre per Norm definierte Schutzwirkung. Es besteht erhöhte Brennbarkeit.

Oder Warnschutz: Durch starke Verschmutzung können die optischen Eigenschaften zur besseren Sichtbarkeit gemindert werden. Hier ist es also wichtig, dass die Mitarbeiter stets auf saubere PSA zurückgreifen können und ihnen mehrere Bekleidungs- teile zum Wechseln zur Verfügung gestellt werden. Im textilen Mietdienst ist diese Sauberkeit und Normerfüllung gewährleistet.

Was ist bei der Wartung der PSA zu beachten?

Laut „DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung“ haben die Versicherten die Schutzkleidung vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Augenfällige größere Risse und Löcher in der Kleidung können so vielleicht noch entdeckt werden. Aber ob etwa das Gewebe des Warnschutzes noch seine normgerechte Wirkung hat, oder ob die Kleidung mit Chemikalienschutz noch ausreichend imprägniert ist, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten, kann vom Träger nicht überprüft werden. Deshalb sollten Wartung und Kontrolle – ebenso wie Wäsche und Reparatur – nur in für PSA zertifizierten Aufbereitungsprozessen vorgenommen werden, wie es beispielsweise textile Dienstleister gewährleisten.

In der Praxis stecken dahinter sehr detaillierte Vorgaben und Arbeitsabläufe. Es wird die Kleidung nach dem Waschen auf Funktionstüchtigkeit kontrolliert, die Wartung und die Reparatur übernommen. Selbstverständlich werden Kleidungsstücke ersetzt, die nicht mehr funktionsfähig sind.

Bleiben man beim Beispiel Warnschutz, so dürfen die Reflexstreifen nicht beschädigt werden und auch das fluoreszierende Gewebe darf seine Wirkung nicht verlieren. Für jede PSA gibt es einen spezifischen Aufbereitungsprozess, beginnend von der Vorsortierung, über das Waschen bis hin zum Trocknen.

Wer ist bei Wartung in der Pflicht – der Unternehmer oder der Träger?
Der Unternehmer/ Arbeitgeber ist hier klar in der Pflicht. Laut „DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung“ haben der Unternehmer oder sein Beauftragter die Schutzkleidung entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit prüfen zu lassen.

Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter aber nicht nur bei Bedarf normgerecht auszustatten und die Kleidung kontinuierlich zu pflegen und zu warten, damit der Schutz dauerhaft gewährleistet ist. Er hat den Träger auch in der Anwendung der PSA zu unterweisen. Hier ist es z. B. für die Berufsgenossenschaft im Falle eines Unfalls relevant, dass die Mitarbeiter nachweislich im Umgang mit ihrer PSA unterwiesen werden.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Der Praxisbereich sozial