Grundsätzlich sollten die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen des Normalbetriebes bereits beim Probebetrieb soweit wie möglich ergriffen sein. Wegen der Unvollständigkeit der noch im Aufbau befindlichen Anlage sowie noch stattfindender Montagetätigkeiten lässt sich dies jedoch meistens nicht realisieren. Daher muss auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das neben den bereits wirksamen Sicherheitseinrichtungen noch weitere Schutzmaßnahmen enthält.
Fragen der Verantwortung und Kompetenzen der beteiligten Firmen und Mitarbeiter während des Probebetriebes sollten schriftlich eindeutig geregelt sein. Üblicherweise befindet sich die Anlage während der Montage und des Probebetriebs in der Verantwortung des Herstellers bzw. Generalunternehmers, auch während sie im Werk des Betreibers installiert wird. Erst zu einem vereinbarten Übergabezeitpunkt geht die Anlage in die Verantwortung des Betreibers über (betriebsbereite Übergabe).
Für den Probebetrieb sollte ein verantwortlicher Leiter, bei längeren Probebetriebsphasen auch ein Stellvertreter, benannt werden. Der Leiter des Probebetriebs sollte aufgrund seiner Qualifikation und Erfahrung für die ihm übertragenen Aufgaben befähigt sein und seinerseits Weisungsbefugnis erhalten. Dem Leiter des Probebetriebs sollten die folgenden Aufgaben übertragen werden:
- Festlegung des Ablaufs des Probebetriebs.
- Beurteilung von Gefährdungen und Risiken.
- Festlegung von Gefahrenbereichen und deren Kennzeichnung.
- Festlegung der Schutzmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit.
- Unterweisung und Beauftragung von Mitarbeitern.
- Sicherstellung von Erster Hilfe und Rettungswegen.
- Festlegung von Schaltberechtigungen.
- Stetige Erreichbarkeit und Bekanntheit bei allen Mitarbeitern.
- Überprüfung der Qualifikation der Mitarbeiter (einschließlich Sprachkenntnissen).
Bei größeren Projekten sollten zusätzlich Verantwortliche für bestimmte Bereiche benannt werden, die den Leiter des Probebetriebs entlasten und unterstützen. Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, den Leiter des Probebetriebes bei speziellen Tätigkeiten durch Fachkräfte zu unterstützen, beispielsweise bei der Beurteilung von Gefährdungen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit sollten generell folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Verantwortlichen Leiter des Probebetriebs benennen.
- Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen nur wenn unbedingt erforderlich.
- Not-Aus-Kreise funktionsbereit.
- Sicherungseinrichtungen soweit möglich funktionsbereit.
- Ggf. reduzierte Geschwindigkeiten, ansonsten Schutzbereiche mit Ortsbindung.
- Vermeidbare Bewegungen sicher abschalten.
- Ggf. ein mitnehmbares Handbediengerät mit Tippschalter und Not-Halt.
- Gefahrenbereiche kennzeichnen; Warnschilder anbringen mit Name und Telefonnummer des Verantwortlichen.
- Auf Baustellen: Zutritt zu Gefahrenbereichen durch feste Zäune absichern; Zugangstüren verriegeln.
- Vor Probelauf mit gefahrbringenden Bewegungen: Steuerlogik und Antriebs- motoren separat testen.
- Arbeitsanweisung erstellen; klare Trennung Montage – Probebetrieb.
- Unterweisung der am Probebetrieb beteiligten Mitarbeiter durchführen.
- Erste Hilfe und Rettungswege sicherstellen.