Welche Maßnahmen sind für einen sicheren Probebetrieb erforderlich?

15. 07.

Grundsätzlich sollten die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen des Normalbetriebes bereits beim Probebetrieb soweit wie möglich ergriffen sein. Wegen der Unvollständigkeit der noch im Aufbau befindlichen Anlage sowie noch stattfindender Montagetätigkeiten lässt sich dies jedoch meistens nicht realisieren. Daher muss auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das neben den bereits wirksamen Sicherheitseinrichtungen noch weitere Schutzmaßnahmen enthält.

Fragen der Verantwortung und Kompetenzen der beteiligten Firmen und Mitarbeiter während des Probebetriebes sollten schriftlich eindeutig geregelt sein. Üblicherweise befindet sich die Anlage während der Montage und des Probebetriebs in der Verantwortung des Herstellers bzw. Generalunternehmers, auch während sie im Werk des Betreibers installiert wird. Erst zu einem vereinbarten Übergabezeitpunkt geht die Anlage in die Verantwortung des Betreibers über (betriebsbereite Übergabe).

Für den Probebetrieb sollte ein verantwortlicher Leiter, bei längeren Probebetriebsphasen auch ein Stellvertreter, benannt werden. Der Leiter des Probebetriebs sollte aufgrund seiner Qualifikation und Erfahrung für die ihm übertragenen Aufgaben befähigt sein und seinerseits Weisungsbefugnis erhalten. Dem Leiter des Probebetriebs sollten die folgenden Aufgaben übertragen werden:

  • Festlegung des Ablaufs des Probebetriebs.
  • Beurteilung von Gefährdungen und Risiken.
  • Festlegung von Gefahrenbereichen und deren Kennzeichnung.
  • Festlegung der Schutzmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit.
  • Unterweisung und Beauftragung von Mitarbeitern.
  • Sicherstellung von Erster Hilfe und Rettungswegen.
  • Festlegung von Schaltberechtigungen.
  • Stetige Erreichbarkeit und Bekanntheit bei allen Mitarbeitern.
  • Überprüfung der Qualifikation der Mitarbeiter (einschließlich Sprachkenntnissen).

Bei größeren Projekten sollten zusätzlich Verantwortliche für bestimmte Bereiche benannt werden, die den Leiter des Probebetriebs entlasten und unterstützen. Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen, den Leiter des Probebetriebes bei speziellen Tätigkeiten durch Fachkräfte zu unterstützen, beispielsweise bei der Beurteilung von Gefährdungen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit sollten generell folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Verantwortlichen Leiter des Probebetriebs benennen.
  • Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen nur wenn unbedingt erforderlich.
  • Not-Aus-Kreise funktionsbereit.
  • Sicherungseinrichtungen soweit möglich funktionsbereit.
  • Ggf. reduzierte Geschwindigkeiten, ansonsten Schutzbereiche mit Ortsbindung.
  • Vermeidbare Bewegungen sicher abschalten.
  • Ggf. ein mitnehmbares Handbediengerät mit Tippschalter und Not-Halt.
  • Gefahrenbereiche kennzeichnen; Warnschilder anbringen mit Name und Telefonnummer des Verantwortlichen.
  • Auf Baustellen: Zutritt zu Gefahrenbereichen durch feste Zäune absichern; Zugangstüren verriegeln.
  • Vor Probelauf mit gefahrbringenden Bewegungen: Steuerlogik und Antriebs-    motoren separat testen.
  • Arbeitsanweisung erstellen; klare Trennung Montage – Probebetrieb.
  • Unterweisung der am Probebetrieb beteiligten Mitarbeiter durchführen.
  • Erste Hilfe und Rettungswege sicherstellen.

Worauf muss beim Einsatz von Zeitschaltuhren geachtet werden?

Für den Einsatz mit einer ohmschen Last geeignet, für den Einsatz mit einer Induktiven Last bedingt, bzw. ungeeignet.  Bei der Auswahl einer Zeitschaltuhr ist darauf zu achten, dass sie für die angeschlossene Last ausgelegt ist. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?

Hier hat der Unternehmer/ Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z. B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen für den Laien  erlaubt. 

Kann eine Differenzstromüberwachung anstelle einer Isolationsmessung an Maschinen zum Einsatz kommen?

Die wiederkehrende Prüfung einer Maschine fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die eigentliche »Maschinen-Norm« VDE 0113-1 gilt explizit nur für die Herstellung und die Erstprüfung von Maschinen, der spätere Betrieb ist hier nicht beschrieben. Die VDE 0113-1 enthält die Isolationsmessung auch nicht als verpflichtende Messung – dies ist eine Prüfung, die durchgeführt werden soll, wenn es aus Sicht des Herstellers sinnvoll er- scheint. 

Wann ist welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB) einzusetzen?

Bei einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCCB – Residual Current operated Circuit-Breaker) werden alle zu überwachenden Leiter durch einen Summenstromwandler geführt (außer der Schutzleiter). Der Summenstromwandler ist mit einer Auswerteeinheit verbunden, diese ist mit einem Auslöserelais verbunden, welches im Fehlerfall auslösen würde.

Was ist bei der Auswahl und dem Betrieb von Maschinen zu beachten?

Will man eine Maschine bauen, oder den elektrotechnischen Teil dazu beisteuern, müssen sich die Verantwortlichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auseinandersetzen und die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 auswählen und einsetzen. Dieses erfordert allerdings die Bestimmung des zu erfüllenden Performance Levels, was aber den Rahmen dieser Praxisfrage sprengen würde. Als Hilfe stellt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Software-Tool SISTEMA (Sicherheit von Steuerungen an Maschinen) kostenlos zur Verfügung.

Der Praxisbereich sozial