Aus juristischer Sicht liegen die Aufgabe und die Verantwortung das Unternehmen richtig zu organisieren und zu führen, in erster Linie immer beim Eigentümer, Unternehmer oder Besitzer. Wenn diese Person die ihm obliegenden Pflichten nicht selbst wahrnehmen kann, z. B. aufgrund von Zeitmangel oder wie im Elektrobereich zu meist Kenntnismangel, muss er diese Pflichten an fachlich und persönlich geeignete Personen, kraft seines Amtes, delegieren. Bei dieser Übertragung durch Delegation sind:
- die sachlichen Verantwortungsbereiche (übertragene Unternehmerpflichten) in Hinblick auf eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichten,
- die Entscheidungskompetenz (insbesondere in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht),
- sowie der Umfang der Tätigkeit schriftlich (bei der Delegation an eine externe Firma per Vertrag) zu dokumentieren und beiderseitig zu unterschreiben.
Ziel dieser Delegation ist jedoch nicht, die Aufgaben als Unternehmer von sich zu weisen, sondern dem Pflichtenübernehmer unabdingbar in die Unternehmensprozesse einzubeziehen. Hierzu ist der Pflichtenübernehmer mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten, welche für die Wahrnehmung seiner ihm (vertraglich) übertragenen Aufgaben (z. B. den Unternehmer in allen elektrotechnischen Fragen zu vertreten) bedeutsam sind. Dazu sind die Kenntnis und die Ausgestaltung der entsprechenden Schnittstellen insbesondere zur Instandhaltungsplanung, zum Personalbereich, zum Einkauf und zum EDV-Bereich erforderlich.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Unternehmerpflichten, z. B. in Form eines Betreibervertrages, übertragen werden. Das hierfür erforderliche Maß an Kompetenz, um die übertragenen Pflichten durchführen zu können, ist an den Schnittstellen häufig nicht bekannt.