Was ist im Rahmen der Umsetzung der DIN VDE 0100-704 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Baustellen“ zu beachten?

20. 10.

Im Oktober 2018 wurde die DIN VDE 0100-704 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen) neu herausgegeben. In der Norm wird eine Übergangsfrist bis 18.05.2021 genannt. Spätestens ab diesem Datum müssen neu zu errichtende Baustromanlagen u. a. folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Drehstrom-Steckdosen bis einschließlich 63 A müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B in Übereinstimmung mit DIN EN 62423 (VDE 0664-40) geschützt werden. 
  • Jeder Baustromverteiler (BV) muss Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten. Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung müssen in der Aus-Stellung gesichert werden können. … 
  • Fest angeschlossene Baustromverteiler (BV) mit Steckdosen müssen Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung, die gegen Einschalten abschließbar und für Laien benutzbar sind, enthalten. Eine verschließbare Umhüllung ist nicht ausreichend. 

Aus diesem Grund ist eine Vielzahl von bisher im Einsatz befindlichen Baustromverteilern zu erneuern. Eine Nachrüstung ist oft nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn lediglich die RCDs getauscht werden müssen. Die Nachrüstung bzw. der Umbau von Hauptschaltern/Netztrenneinrichtungen erfolgt nur in wenigen und genau spezifizierten Fällen, da dies auch eine neue CE Konformitätsbewertung/Kennzeichnung nach 2014/35/EU (Niederspannungs-Richtlinie) erfordert.  

Anforderungen des Gesetzgebers 

Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit der Baustellenverordnung (BaustellV) fordern vom Unternehmer, den Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu gestalten. 

ArbSchG § 4  

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird; Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 

Die BaustellV bezieht sich im § 2 direkt auf die o. g. Textstelle des ArbSchG. 

BetrSichV § 4 

Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. 

Fazit 

Grundsätzlich haben staatliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Regeln) immer Vorrang vor Normen, die von privatrechtlichen Vereinigungen erstellt werden. Normen sind (in diesem Fall) ein Regelwerk der Technik, sie bleiben hinter dem Stand der Technik zurück. Insofern kann es notwendig sein, dass es im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung oder auf Empfehlung von Berufsgenossenschaften, der DGUV, auf Hinweis von zuständigen Behörden (z. B. Amt für Arbeitsschutz) oder auf Empfehlung des Bauherrn und seiner Vertreter schon vor Erreichen der Übergangsfrist der Norm notwendig ist, die neuen Anforderungen einzuhalten. 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial