Der Schutzleiter (PE, englisch protective earth) wird laut Norm wie folgt definiert: „Leiter zum Zweck der Sicherheit, zum Beispiel zum Schutz gegen elektrischen Schlag“. Hierzu ist der Schutzleiter mit dem berührbaren Teil verbunden. (siehe Abbildung 1)
Im Falle eines Fehlers, bei dem ein aktives Teil ein berührbares leitfähiges Teil, z. B. ein Gehäuse, berührt, dient der Schutzleiter dazu diesen auf Erdpotenzial zu halten. (siehe Abbildung 2) Durch die elektrisch leitende Verbindung, die mit Hilfe des Schutzleiters zwischen den berührbaren, elektrisch leitfähigen Teilen eines Betriebsmittels und der Erdungsanlage hergestellt wird, entsteht ein Stromkreis für den Fehlerfall. Die Abschaltung erfolgt durch das vorgeschaltete Schutzorgan und kann durch eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) ergänzt werden. Dadurch wird der Stromfluss durch den Körper verhindert, oder zumindest verringert.
Die Aderfarbe, die in elektrischen Leitungen für den Schutzleiter verwendet wird, ist grün/gelb und dient dazu diesen auch bei schlechten Lichtverhältnissen eindeutig erkennbar zu machen. Seit dem 1. Dezember 1965 darf eine grün/gelbe Leitung ausschließlich als Schutzleiter (bzw. auch als PEN, Kombination aus Schutzleiter und Neutralleiter) und für nichts anderes verwendet werden.
„Aus Sicherheitsgründen sollten die Farben GRÜN oder GELB nicht benutzt werden, wo eine Möglichkeit der Verwechslung mit der Zweifarbenkombination GRÜN-GELB besteht.“