Schutzart und Schutzklasse sind nicht miteinander zu verwechseln und stehen in keiner Beziehung zu einander!
Die Schutzklasse kennzeichnet die Art der Schutzmaßnahme. Hierbei werden 3 Schutzklassen beschriebe
Schutzklasse I
Schutzerdung
Der Körper des Betriebsmittels (das Gehäuse) ist mit dem Schutzleiter verbunden. Das Gehäuse ist somit geerdet.
Schutzklasse II
Schutzisolierung
Die normative Bezeichnung lautet „doppelte oder verstärkte Isolierung“. Hierbei wird durch konstruktive Maßnahmen erreicht, dass die unter Spannung stehenden Teile sicher von berührbaren Metallteilen getrennt sind. Geräte mit einer Schutzklasse II-Kennzeichnung dürfen einen grün – gelben Schutzleiter beinhalten. Dieser muss jedoch isoliert werden und genauso wie ein unter Spannung stehender Leiter behandelt werden.
Schutzklasse III
Schutzkleinspannung
Ein SchutzklasseIII-Gerät wird über Schutzkleinspannung (SELV/PELV) mit maximal 50V AC oder 120V DC versorgt.
Über den Aufbau der Geräte kann man nicht immer auf die Schutzklasse schließen. So können z. B. Kaffeemaschinen ohne Heizplatte und mit Vollkunststoffgehäuse der Schutzklasse I (Schutzerdung) zugeordnet sein. Hier sind keine geerdeten Metallteile ersichtlich. Lediglich das Heizelement ist geerdet. Andere Geräte aus Metall sind derart aufgebaut, dass sie die Anforderungen an die doppelte oder verstärke Isolierung erfüllen und nach den Richtlinien für Schutzklasse II-Geräte hergestellt werden.