Das Glossar der R.O.E. GmbH dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Auch wenn die R.OE. GmbH darum bemüht ist, Ihre Beiträge ständig zu verbessern und aktuell zu halten, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Die Nutzung des Glossars erfolgt auf eigene Verantwortung. Dies gilt insbesondere, wenn Sie diese für rechtliche Einschätzungen nutzen. Auf keinen Fall ist das Glossar als Ersatz für eine Rechtsberatung mit einem Juristen zu verstehen!
A
- Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Anlagenbetreiber (AnlB)
- Anlagenverantwortlicher (AnlV)
- Annäherungszone
- Anwendungskategorien
- Arbeitende Person (ArbP)
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeitgeber
- Arbeitsanweisung
- Arbeitsmethoden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsverantwortlicher (ArbV)
- Aufsichtsführung
- Auswahlverantwortung