Eine Gefährdung bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, das schützenswertes Gut (Beispielsweise Personen, Tiere oder Sachen) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Dies führt zu einer Schädigung des Schutzgutes (Verletzung, Erkrankung, Tod, Funktionsverlust oder Funktionseinbußen).
Die Maschinen Richtlinie definiert eine Gefährdung als eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden;
Im Sinne des Arbeitsschutzes werden die Gefährdungsquellen verschiedenen Faktoren zugeordnet (sogenannten ‚Gefährdungsfaktoren‘). (gemäß der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ‚baua‘ – Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung)
Man unterscheidet zwischen folgenden Gefährdungsfaktoren:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Physische Belastung/Arbeitsschwere
- Psychische Faktoren
- Sonstige Gefährdungen
Die unterschiedlichen Gefährdungsfaktoren werden noch weiter aufgeschlüsselt und in Gefahrenquellen aufgeteilt. Um weitere Informationen zu erhalten, klicken sie bitte jeweils auf die jeweiligen Gefährdungsfaktoren.