Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 gilt:
„Wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
Im Regelfall wird das Erreichen der Elektrofachkraft-Qualifikation durch eine Ausbildung mit Abschluss als Geselle, Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Meister, Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich der Elektrotechnik nachgewiesen. Die Reihenfolge ist hier in keinem Fall eine Rangfolge. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 kann zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung aber auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden. In diesem Fall sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift noch einige Besonderheiten bezüglich der internen Qualifikation und deren Dokumentation zu beachten.
In der DIN VDE 0105-100 ist die Elektrofachkraft im Abschnitt 3.2.4 wie folgt definiert: „Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Hier greift die Norm Regelungen auf, die für die Qualifikation der Elektrofachkraft seit 1979 in der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 festgeschrieben sind und sich seit dieser Zeit gut bewährt haben. Diese Definition deckt sich im Prinzip mit den Festlegungen in § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3, wobei allerdings die DGUV Vorschrift 3 statt dem Begriff „Normen“ die umfassendere Forderung nach der Kenntnis der einschlägigen „Bestimmungen“ festschreibt. Die DIN VDE 1000-10 führt dazu explizit aus, dass unter den Begriff „Normen“ nicht nur DIN-Normen oder DIN-VDE-Normen fallen, sondern der Begriff weiter zu fassen ist und auch die Bestimmungen anderer Regelsetzer umfasst.
Jede Elektrofachkraft kann auf dem weiten Feld der Elektrotechnik nur einen Teilbereich sicher abdecken. Die DIN VDE 1000-10 formuliert das ebenfalls so und geht sogar noch einen Schritt weiter: Laut dieser Norm kann man die Qualifikation der Elektrofachkraft sogar verlieren, wenn man längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war. Ein Rückerwerb ist durch theoretische und praktische Befassung mit den Themen natürlich ebenfalls wieder möglich.
Quelle: VDE-Schriftenreihe 135, 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2016, VDE VERLAG GMBH