Elektrische Anlagen bestehen aus dem Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln. Zwei Typen von Elektrischen Anlagen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 voneinander unterschieden:
Nicht stationäre Anlagen
Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
Stationäre Anlagen
Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.