Laut dem Bundesministerium für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind derzeit mehr als 10.000 Biologische Arbeitsstoffe in Risikogruppen eingestuft (Quelle: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Handbuch für Arbeitsschutzfachleuten, Seite 2.4-1). Biologische Arbeitsstoffe haben ein Infektionspotenzial welches zu bleibenden Schäden an Mensch und Umwelt führen kann. Diese sind insbesondere deshalb gefährlich, weil sie in der Regel nicht mit den Sinnesorganen wahrgenommen werden können. Auch Messverfahren gestalten sich oft als schwierig.
Bei Biologischen Arbeitsstoffen werden zwei Gefahrenquellen unterschieden:
Infektionen
Mitarbeiter können durch eine belastete Umgebung, wie beispielsweise verschmutzte Luft, infiziert werden. Auch durch Schnitt oder Stichverletzungen können biologische Arbeitsstoffe in Wunden gelangen und den Mitarbeiter schädigen. Dies kann zu kurz- oder langfristigen Gesundheitsschädigungen aufgrund der Toxizität dieser Arbeitsstoffe führen.
Sensibilisierende Wirkung
Der Begriff ‘sensibilisiert’ bedeutet, dass betroffene Personen anfälliger für andere Erkrankungen werden. So können durch einen ständigen Einfluss sensibilisierender biologischer Arbeitsstoffe schwerwiegende Allergien, beispielsweise in den Atemwegen, manifestiert werden. Auch krebserzeugende oder fruchtschädigende Eigenschaften sind als Schädigung aufgrund von Sensibilisierender Wirkung zu verstehen.