Betriebsanweisungen dienen grundsätzlich demselben Zwecke wie Arbeitsanweisungen. Sie weisen auf Gefährdungen hin und regeln den Arbeitsablauf mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden.
Es besteht jedoch folgender Unterschied:
Eine Betriebsanweisung ist Betriebsratsmitbestimmungspflichtig. Das Erstellen einer Betriebsanweisung ist Arbeitgeberpflicht.