Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb einer baulichen Anlage oder Teilen davon ausübt (in Anlehnung an § 2 Abs. 3 ÜAnlG). Der Betreiber ist Adressat von gesetzlichen Betreiberpflichten und ggf. freiwilligen Aufgaben. Betreiber sind in der Regel gleichzeitig Unternehmer. Weiter sind Betreiber auch die Personen, an die die Betreiberverantwortung (beispielsweise für einen eigenständigen Betriebsteil) wirksam delegiert worden ist. Dies ist der Fall, wenn ein:
- organisatorischer Rahmen und Schnittstellen definiert sind,
- wirksame Delegation stattgefunden hat,
- der Betreiber weitreichende Befugnisse besitzt,
- regelmäßig stichprobenartige Kontrolle durchgeführt werden,
- der Gesamtprozess zur juristischen Entlastung („Exkulpation“) entsprechend dokumentiert ist.
Betreiberpflicht ist eine dem Betreiber durch Rechtsnormen auferlegte Verhaltensregel, d.h. eine durch Rechts- norm an ihn adressierte Pflicht, betreffend den sicheren und nachhaltigen Betrieb von baulichen Anlagen. Betreiberpflichten resultieren insbesondere aus dem Bauordnungs- und Umweltrecht. In der VDI-Richtlinienreihe 3810 sind Empfehlungen für den sicheren, bestimmungsgemäßen und nachhaltigen Betrieb von unterschiedlichen gebäudetechnischen Anlagen enthalten.
Quelle: GEFMA 190 (E) : 2022-01