Der Arbeitgeber muss befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung beauftragen. Diese müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Entsprechende Bestellformulare finden Sie unter R.O.E. DOC