Beaufsichtigung ist eine Form der Überwachung, die ebenfalls eine fortwährende permanente Anwesenheit des Aufsichtführenden erfordert. Es bedeutet vielmehr das derjenige, mit der übertragenen Beaufsichtigung, darauf achten muss, dass sich der Beaufsichtigte so verhält/arbeitet wie es erwünscht und/oder vorgeschrieben ist. Darüber hinaus bedeutet es die ständige ausschließliche Ausübung der Aufsicht. Daneben dürfen keine weiteren Tätigkeiten vom Beaufsichtigenden durchgeführt werden, die ihn von seiner Verantwortung ablenken.
A
- Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Anlagenbetreiber (AnlB)
- Anlagenverantwortlicher (AnlV)
- Annäherungszone
- Anwendungskategorien
- Arbeitende Person (ArbP)
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeitgeber
- Arbeitsanweisung
- Arbeitsmethoden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsverantwortlicher (ArbV)
- Aufsichtsführung
- Auswahlverantwortung