Aufsichtsführung bedeutet eine permanente Anwesenheit des Aufsichtsführenden während der Durchführung der Tätigkeit. Ständige Überwachung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle ist unabdingbar. Der Aufsichtführende darf dabei selbst nur Arbeiten durchführen, die ihn in der Ausübung der Aufsicht nicht beeinträchtigen können.
A
- Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Anlagenbetreiber (AnlB)
- Anlagenverantwortlicher (AnlV)
- Annäherungszone
- Anwendungskategorien
- Arbeitende Person (ArbP)
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeitgeber
- Arbeitsanweisung
- Arbeitsmethoden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsverantwortlicher (ArbV)
- Aufsichtsführung
- Auswahlverantwortung