Der Arbeitsverantwortliche auf Grundlage der DIN VDE 0105-100, ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen. Das heißt er muss immer an der Arbeitsstelle zugegen sein. Diese Arbeiten können auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen sein. Der Arbeitsverantwortliche hat darauf zu achten, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden.
Hinweis 1:
Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden Qualifikationsvoraussetzung für die Tätigkeit ist eine Ausbildung zur Elektrofachkraft mit Kenntnissen und Erfahrungen:
- über die übertragenen Arbeiten und deren sicherer Durchführung
- der einschlägigen Normen und Vorschriften
- zur Beurteilung der übertragenen Arbeiten und erkennen der besonderen Gefahren
- zur Erkennung verbundener Gefährdungen, die mit den Arbeiten verbunden sind
- zum Ergreifen der Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Arbeiten
- um Informationen, z. B. über Schaltzustand oder Begrenzung der Arbeitsstelle, vom Anlagenverantwortlichen einzuholen
- um Mitarbeiter in den Arbeitsbereich einzuweisen
- zur Überwachung der Arbeiten
- zur Überwachung der einzuhaltenden Sicherheitsfestlegungen
Hinweis 2:
Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche haben Schaltungen in der Anlage sowie Arbeitsabläufe vor Arbeitsbeginn zu vereinbaren, wobei der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche ein und dieselbe Person sein kann, so dass diese Koordination entfällt.
Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher im Vorfeld benannt werden. Sofern die Arbeitsdurchführung unterteilt ist kann es erforderlich sein für jede Arbeitsgruppe eine für die Sicherheit verantwortliche Person und für alle eine koordinierende Person zu benennen.
Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen sowohl die Vorbereitungen an der elektrischen Anlage, um die Arbeiten zu ermöglichen, als auch die geplanten Arbeiten an, mit oder in der Nähe der elektrischen Anlage miteinander abstimmen. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen bevor Änderungen (z.B. der Schaltzustände) an der elektrischen Anlage vorgenommen oder mit den Arbeiten begonnen werden darf. Die Vorbereitung komplexer Arbeiten (z. B. AuS) muss schriftlich erfolgen.
Unter R.O.E. Online finden Sie von Juristen geprüfte Dokumente zur rechtssicheren Delegation von Unternehmerpflichten sowie Checklisten zur Arbeitsvorbereitung, Gefährdungsbeurteilung, Durchführungserlaubnis und Anlagenabahme.