Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat das Ziel Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und Arbeitsunfälle zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Klima- und Beleuchtungsverhältnisse, Verkehrswege oder auch Sanitär- und Erholungsräume definiert werden. Anhand der ArbStättV wird die EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG national umgesetzt. Anstatt konkreter Maßzahlen oder Detailanforderungen zu definieren, werden allgemeine Schutzziele beschrieben. Wie die ArbStättV genau umgesetzt werden kann, ist den ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) zu entnehmen.
Die Arbeitsstättenverordnung besteht aus einem Hauptteil und einem Anhang, welcher in sechs Abschnitte unterteilt ist. Folgende Inhalte sind zu finden.
- Abgrenzung von Arbeitsstätten
- Gefährdungsbeurteilung
- Betrieb von Arbeitsstätten
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Nichtraucherschutz und Sozialräume
- Der Ausschuss für Arbeitsstätten