Neben dem „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ (unter Anwendung der fünf Sicherheitsregeln) und dem „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) ist das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ die dritte Arbeitsmethoden nach VDE 0105 – 100.
Zur Erinnerung:
Von einer Gefahr ist auszugehen, wenn die zulässige Berührungsspannung überschritten wird (50 V AC bzw. 120 V DC).
Das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ wird wie folgt definiert:
„[…] umfasst alle Tätigkeiten, bei denen der Arbeitende mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen und Geräten in die Annäherungszone eindringt, die Gefahrenzone jedoch nicht erreicht.“
Kurz gesagt, ist das „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ arbeiten in der Annäherungszone. Es werden aber Unterschiede gemacht, ob die arbeitende Person über die Gefahren des elektrischen Stroms unterrichtet ist oder nicht: Die Annäherungszone für Laien ist größer als die Annäherungszone für Elektrofachkräfte (EFK) oder Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP). Daher gelten für elektrotechnische Arbeiten andere Schutzabstände als für nicht elektrotechnische Arbeiten.
Ein Auszug aus der DIN VDE 0105 -100:
Nennspannung | Schutzabstand (EFK/ EuP) |
Bis 1000 V | 0,5 m |
über 1 kV bis 30 kV | 1,5 m |
Über 30 kV bis 110 kV | 2,0 m |
Über 110 kV bis 220 kV | 3,0 m |
Über 220 kV bis 380 kV | 4,0 m |
Quelle: VDE 0105-100 |
Für das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile gilt grundsätzlich:
- Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
- Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche die für die Arbeit vorgesehenen Personen, insbesondere solche, die mit Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile nicht vertraut sind, über das Einhalten der notwendigen Abstände sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit eines ständigen sicherheitsbewussten Verhaltens unterrichten. Die Grenzen des Arbeitsbereichs sind jeweils genau und deutlich anzugeben, auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Unterrichtung und Aufforderung sind in angemessenen Zeitabständen oder nach Änderung der Arbeitsbedingungen zu wiederholen.
- Die Arbeitsstelle ist durch geeignete Abdeckungen, Seile, Flaggen, Lampen, Schilder usw. zu kennzeichnen. Benachbarte unter Spannung stehende Schaltfelder müssen durch zusätzliche, deutlich sichtbare Hilfsmittel gekennzeichnet werden, z. B. deutliche Warnschilder an Türen. Wenn diese Maßnahmen nicht angewendet werden können, muss von blanken unter Spannung stehenden Teilen ein sicherer Abstand, größer als DL, eingehalten werden und erforderlichenfalls eine entsprechende Aufsichtsführung sichergestellt sein.
- Der Arbeitende hat bei jeder Bewegung stets selbst darauf zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit Werkzeugen oder Gegenständen die Gefahrenzone erreicht. Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit langen Gegenständen wie z. B. Werkzeugen, Leitungsenden, Rohren, Leitern, usw.
Folgende Punkte müssen beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile beachtet werden:
- Der Verantwortliche muss prüfen, ob die betreffenden Teile nicht in den sicheren spannungsfreien Zustand überführt werden können (-> Arbeiten im spannungsfreien Zustand)
- Treffen von Sicherheitsmaßnahmen um zu verhindern, dass in den Gefahrenbereich eingedrungen wird. Diese können sein:
- Schutz durch Abdecken oder Abschranken oder
- Schutz durch Abstand und Aufsichtsführung