R.O.E. RISK 2.0

13. 01.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und viele weitere Regelwerke fordern seit Jahren die Erstellung von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen.

Unter R.O.E. RISK stellen wir Ihnen seit einem Jahr, Mustergefährdungsbeurteilungen in Form einer “interaktiven” Excel Checkliste zur Verfügung. Diese wurde nun vollständig überarbeitet und als Version 2.0 veröffentlicht.

Um die bestehende Gebrauchstauglichkeit zu bewahren, sind wir bei der Nutzung des Excel Formats geblieben. Dieses wurde nun um eine VBA-Programmierung ergänzt, die den Nutzer mit Hilfe von Kontextmenüs und Fragen durch die Gefährdungsbeurteilung führt.

Die hinterlegten Kataloge basieren weiterhin auf den Inhalten des Handbuchs „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung Stand 01.2016“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), sowie auf dem „Gefährdungskatalog Stand 08.2015“ der BG RCI und der „Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung Version 1.1/2012-05“ der VBG.

Die Version 2.0 ist für alle R.O.E. RISK, R.O.E. DOC, R.O.E. DOC pro und R.O.E. INSTRUCTOR Kunden kostenlos. Sie finden die Vorlagen wie Gewohnt im Menü unter R.O.E. RISK. Alle zukünftigen Gefährdungsbeurteilungsvorlagen werden wir im Format der Version 2.0 erstellen. Die Vorlagen der Version 1.0 stehen Ihnen weiterhin zum Download zur Verfügung.

Unter folgendem Link finden Sie die Bedienungsanleitung von R.O.E. RISK 2.0.

Ihr R.O.E. Team

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von erforderlichen Wartungsarbeiten, wird unsere Website vom 21.06 – 23.06 teilweise nicht erreichbar sein.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von kurzfristig erforderlichen Wartungsarbeiten durch unseren Server Provider, wird unsere Website am 06.02.2024 zwischen 11:00 Uhr und 23:00 teilweise nicht erreichbar sein.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten am 09.08.2023, wird die Website zwischen 17:00 Uhr und 18:00 teilweise nicht erreichbar sein.

Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial