Einsatz von Mehrfachsteckdosenleisten

10. 01.

Mehrfachsteckdosenleisten sind leider immer wieder ein Thema, Insbesondere was Brandgefahr durch Überlast angeht. Denn ortsveränderliche Steckvorrichtungen haben nur einen begrenzten Einsatzbereich. Des Weiteren sind nicht alle im Handel erhältlichen Mehrfachsteckdosenleisten für den uneingeschränkten gewerblichen Einsatz geeignet!

Sollen Mehrfachsteckdosenleisten eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass sie den Einsatzbedingungen entsprechen und die erforderliche mechanische Festigkeit aufweisen, die von den Umgebungsbedingungen gefordert wird.

Doch nicht nur die Auswahl von Mehrfachsteckdosenleisten erfordert Sorgfalt, gleiches gilt auch für die Verwendung.

Faustregel trotz der Herstellerangabe 3500 Watt: Für die dauerhafte Nutzung maximal ein Büroarbeitsplatz je ortsveränderlicher Steckvorrichtung! Dies bedeutet neben einem PC, einem Monitor und einem Drucker, zusätzlich maximal noch eine Tischleuchte und einige Netzteile.

Auf gar keinen Fall, dürfen mehrere Mehrfachsteckdosenleisten hintereinander gesteckt. Dies kann zu einer Überlastung der Leitungen führen, was eine Brandgefahr mit sich bringt. Bei neuen Mehrfachsteckdosenleisten, muss dieses „VERBOT“ auch auf der Mehrfachsteckdosenleiste vermerkt sein.

Fazit: Mehrfachsteckdosenleisten bieten keinen Ersatz für eine ausreichende, ortsfeste Elektroinstallation. Führen Sie arbeitstäglich eine Sichtprüfung an den von Ihnen verwendeten Mehrfachsteckdosenleisten durch

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von erforderlichen Wartungsarbeiten, wird unsere Website vom 21.06 – 23.06 teilweise nicht erreichbar sein.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von kurzfristig erforderlichen Wartungsarbeiten durch unseren Server Provider, wird unsere Website am 06.02.2024 zwischen 11:00 Uhr und 23:00 teilweise nicht erreichbar sein.

Server Wartungsarbeiten

Aufgrund von umfangreichen Wartungsarbeiten am 09.08.2023, wird die Website zwischen 17:00 Uhr und 18:00 teilweise nicht erreichbar sein.

Neue TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Der Praxisbereich sozial