Die Arbeitsanweisung gibt den Beschäftigten vor, wie eine Tätigkeit durchzuführen ist. Ähnlich wie die Betriebsanweisung beschreibt sie den Anwendungsbereich, auftretende Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe. Bei geeigneter Gestaltung kann mit der Arbeitsanweisung die Unterweisung der Beschäftigten entsprechend Arbeitsschutzgesetz, bewerkstelligt werden. Es ist daher wichtig, bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen alle möglichen Gefährdungen im Blick zu behalten. Arbeitsanweisungen sollten daher auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen verfasst werden.
Ferner können Arbeitsanweisungen genutzt werden um neue Mitarbeiter leichter anzulernen. Bereits tätige Mitarbeiter werden entlastet, weil sie beispielsweise Checklisten nutzen können, die auf Grundlage der Arbeitsweisungen erstellt wurden.
Vorlagen für die Erstellung von Arbeitsanweisungen finden Sie unter R.O.E. DOC.