Die Annäherungszone DV umschließt die Gefahrenzone. Die äußere Grenze dieser Zone wird vom aktiven Teil aus gemessen. Der Abstand DV gilt für die äußere Grenze der Zone. Der Abstand der Annäherungszone ist abhängig von der Spannung des aktiven Teils und wird in der Tabelle 103 der VDE 0105-100 definiert. Die Abstände der Tabelle 103 sind im Allgemeinen anzuwenden, wenn Bauarbeiten und sonstige nicht-elektrotechnische Arbeiten durch Laien ohne Aufsichtsführung durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen in der Nähe unter Spannung stehender Teile ausgeführt werden.
Für bestimmte Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, bei denen der Schutz durch Abstand und Aufsichtsführung erreicht wird, gelten die Schutzabstände der Tabelle 102 der VDE 0105-100. Allgemeine Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder unter deren Aufsichtsführung durchgeführt werden.
Spannungsebene |
Schutzabstände |
Annäherungszone DV |
in kV |
in m |
in m |
< 1 |
0,5 |
1 |
3 |
1,5 |
3 |
6 |
||
10 |
||
20 |
||
30 |
||
110 |
2 |
|
220 |
3 |
4 |
380 |
4 |
5 |