Fremdfirmen sind im Allgemeinen Werk- und Dienstvertragsnehmer. Diese Verträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik.
Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander. Bei der Auftragserledigung durch Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue Gefährdungen ergeben. Beschäftigte der Fremdfirmen müssen sich sehr schnell auf eine neue Arbeitsumgebung und neue Arbeitsbedingungen einstellen. Vielfach sind die sich daraus ergebenden Anforderungen nicht bekannt. Gleichzeitig trifft die Stammbelegschaft des Auftraggebers auf Beschäftigte der Fremdfirmen, die eigene Arbeitsziele verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Grundsätzlich muss im Rahmen des Einsatzes von Fremdfirmen auf Baustellen auch der Geltungsbereich der Baustellenverordnung geprüft werden.
Der Einsatz von Fremddienstleistern kann sowohl im Rahmen eines Werkvertrags als auch eines Dienstvertrags erfolgen. Besteht ein Werk- oder Dienstvertrag, arbeiten in beiden Fällen die Mitarbeiter eines fremden Arbeitgebers auf Ihrem Gelände zusammen oder neben den Mitarbeitern aus Ihrem Betrieb.
11 Schritte zum sicheren Arbeiten mit Fremddienstleistern
- Leistungsverzeichnis erstellen
- Fremdfirma auswählen und „Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen“ über-geben
- Auftragsverantwortlichen festlegen und bekannt geben
- Verantwortlichen der Fremdfirma einweisen/ unterweisen
- Ausweise für Fremdfirmenmitarbeiter ausgeben
- Gegenseitige Gefährdungen ermitteln und Sicherheitsmaßnahmen festlege
- Koordinator (bei gegenseitigen Gefährdungen) in Abstimmung mit Fremdunternehmer festlegen und bekannt geben
- Aufsichtführenden (bei besonderen Gefahren) in Abstimmung mit Fremdunternehmer festlegen und bekannt geben
- Eigene Mitarbeiter unterweisen
- Maßnahmen kontrollieren
- Feedback-Gespräch führen und Fremdfirma bewerten
Unter R.O.E. Online finden Sie Checklisten für den sicheren Einsatz von Fremdfirmen wie Beispielsweise, Checklisten zur Kontrolle ihrer Dienstleister, Gefährdungsbeurteilungen zur Bewertung von Gefährdungen sowie Durchführungsanweisungen zur rechtssicheren Übergabe von Anlagen.