Die Auswahlverantwortung ist eine sehr wichtige Aufgabe jedes Vorgesetzten. Er muss dafür sorgen, dass er unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung sowie der hierarchischen Stellung im Unternehmen („sozial adäquat“) der einzusetzenden Mitarbeiter und der zu erledigenden Aufgaben immer dem „richtigen Mitarbeiter“ die „richtige Aufgabe“ zuordnet.
A
- Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Anlagenbetreiber (AnlB)
- Anlagenverantwortlicher (AnlV)
- Annäherungszone
- Anwendungskategorien
- Arbeitende Person (ArbP)
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeitgeber
- Arbeitsanweisung
- Arbeitsmethoden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsverantwortlicher (ArbV)
- Aufsichtsführung
- Auswahlverantwortung