Bedeutet im Gegensatz zu “Beaufsichtigung” und “Aufsichtsführung” nicht, dass die leitung- und aufsichtführende Person/Elektrofachkraft permanent oder regelmäßig zugegen sein muss. Sie muss sich vielmehr in geeigneten Zeitabständen davon überzeugen, dass die Mitarbeiter/ Beschäftigten den gegebenen (schriftlichen) Anweisungen auch Rechnung tragen und diese stets befolgen.
A
- Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Anlagenbetreiber (AnlB)
- Anlagenverantwortlicher (AnlV)
- Annäherungszone
- Anwendungskategorien
- Arbeitende Person (ArbP)
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeitgeber
- Arbeitsanweisung
- Arbeitsmethoden
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsverantwortlicher (ArbV)
- Aufsichtsführung
- Auswahlverantwortung