Durchführungserlaubnis auf Grundlage der VDE 0105-100
Mit der Durchführungserlaubnis ist die Genehmigung gemeint, um die geplante Arbeit durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche oder mündliche aber eindeutige und umissverständliche Anweisung.
Bei der Begriffsdefinition schriftliche oder mündliche eindeutige und unmissverständliche Anweisung, bezieht sich die mündliche eindeutige Anweisung ausschließlich auf die interne Anweisung innerhalb der Dienststelle oder des Teams. Voraussetzung ist das es sich hierbei um ein eingespieltes Team handelt und sich die Kollegen auch dementsprechend kennen. Sollte das Team zum ersten Mal zusammen/miteinander arbeiten, ist auch für diesen Fall eine schriftliche Anweisung ratsam. Sollte das Team aus unterschiedlichen Dienststellen/Bereichen bestehen, ist für diese Konstellation eine schriftliche Anweisung ein sicherer Weg im Falle einer nachträglichen Beweisbarkeit. Bei einer externen Anweisung (an Externe und Dritte) ist die Schriftform, aufgrund der nachträglichen Nachweisbarkeit, unabdingbar.
Sich auf mündliche Anweisungen an Externe zu stützen, (zum Beispiel weil man das Unternehmen/den Dienstleister schon länger kennt) ist fahrlässig und bedeutet für den verantwortlichen Betreiber ein rechtsunsicheres Vorgehen, dass im Schadensfall unweigerlich zu einem Nachweis- und somit auch zu einem Haftungsproblem führen kann.
Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen wobei die Hauptverantwortung immer beim Anlagenbetreiber bleibt. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen.
Vor Beginn oder vor Wiederaufnahme der Tätigkeit, nach unterbrochener Arbeit, ist eine Klärung der Rollen des Anlagenverantwortlichen und des Arbeitsverantwortlichen verbindlich herbeizuführen, um etwaige entstehende Missverständnisse oder unterschiedliche Sichtweisen auszuschließen zu können.
Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen sowohl die Vorbereitungen an der elektrischen Anlage, um die Arbeiten zu ermöglichen, als auch die geplanten Arbeiten an, mit oder in der Nähe der elektrischen Anlage miteinander abstimmen. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen bevor Änderungen (z.B. der Schaltzustände) an der elektrischen Anlage vorgenommen oder mit den Arbeiten begonnen werden darf. Die Vorbereitung komplexer Arbeiten (z. B. AuS) muss schriftlich erfolgen.
Jeder Person, die aus Sicherheitsgründen Bedenken hat, eine Anweisung oder Arbeit auszuführen, muss die Möglichkeit gegeben werden diese Bedenken unmittelbar dem Arbeitsverantwortlichen mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet die Sachlage zu untersuchen und erforderlichenfalls die Entscheidung einer fachlich übergeordneten Stelle, z. B. der zuständigen Verantwortlichen Elektrofachkraft herbeizuführen.
Unter R.O.E. Online finden Sie Checklisten zur Arbeitsvorbereitung, Arbeitsfreigabe und Durchführungserlaubnis