R.O.E. INSTRUCTOR
Unterweisungen aus der Praxis
Die Unterweisung der Mitarbeiter ist eine der grundlegenden Aufgaben des Arbeitgebers. Diese umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Mit R.O.E. INSTRUCTOR stellen wir ihnen monatlich Elektrotipps, quartalsweise Kurzunterweisungen sowie Microsoft PowerPoint Präsentationen zur Verfügung, die sie als Grundlage für den Erhalt der Fachkunde ihrer Elektrofachkräfte, bzw. für jährliche Sicherheitsunterweisungen einsetzen können. Der erforderliche Nachweis über das Verständnis der Inhalte kann über Lernerfolgskontrollen umgesetzt werden. Mit unseren neuen Zusatzmodul INSTRUCTOR Web haben sie die Möglichkeit ihre Beschäftigten Online anhand von aufgezeichneten Videos der bewerten R.O.E. INSTRUCTOR Präsentationen inklusive Lernerfolgskontrollen zu unterweisen und den Lernfortschritt Online zu verfolgen und nachzuweisen.
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Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 „Übertragung von Aufgaben“ – je nach Art der Tätigkeiten – zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Sie müssen nach ArbSchG § 12 „Unterweisung“ unterwiesen sein und in geeigneter Form einer Aufsicht unterliegen.
Ein Praxisbeispiel ist der Zugang zu elektrotechnischen Betriebsstätten. Nach VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ Abs. 3.1.101 haben nur Elektrofachkräfte (EFK), elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) oder Personen in Begleitung einer EFK oder EuP Zugang zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten. Eine Person, die von der Qualifikation her nicht mindestens EuP ist, sollte keinen Schlüssel zu einer solchen Betriebsstätte oder zu einem Schaltschrank haben. Sollte dies doch der Fall sein, muss sie bezüglich der vorgenannten Thematik unterwiesen sein. Ist eine nicht unterwiesene Person im Besitz eines Schlüssels, darf dieser in elektrotechnischen Betriebsstätten nicht zur Anwendung gelangen. Der Nachweis einer solchen Unterweisung sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Unterweisungen
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. R.O.E. INSTRUCTOR enthält Microsoft PowerPoint Präsentationen, für diverse Standardtätigkeiten im Elektrobereich. Grundlage der Präsentationen bilden die unter R.O.E. RISK verfügbaren Gefährdungsbeurteilungen. Die Präsentationen können beliebig angepasst, verändert und z. B. mit Bildern aus der Praxis erweitert werden.
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Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Vom elektrotechnischen Laien, über die elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) und die Elektrofachkraft (EFK) sowie Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFKSK) z. B. für Arbeitsmittelprüfungen oder Mittelspannungsschalthandlungen, bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). An alle vorgenannten Qualifikationen werden unterschiedliche persönliche und fachliche Anforderungen gestellt.
Nach DIN VDE 1000-10 Ziffer 3.2 gilt als Elektrofachkraft eine Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Hier ist unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen oder der DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer.
Die Kenntnis der einschlägigen Normen und Regelwerke kann in Teilen auch vom Mitarbeiter durch Selbststudium erlangt werden. Um die Auswahlverantwortung als VEFK nachweislich belegen zu können sind regelmäßige Schulungsmaßnahmen für die der VEFK zugeordneten Mitarbeiter im Bereich Elektrotechnik unumgänglich. So wird dokumentiert sichergestellt, dass die Kenntnisse der Normen, Regelwerke und Gesetzte stets aktuell gehalten werden.
Im Schadensfall kann man sich nicht darauf berufen „dass eine EuP das doch kann und darf“ – die VEFK selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person den übertragenen Aufgaben gewachsen ist. Je nach Tätigkeit muss intensiv geschult werden, um mögliche Gefahren erkennen zu können. Wichtig, insbesondere auch für EuPen, ist hier eine Ausbildung in Theorie und Praxis.
Neben dem Erlangen einer ausreichenden Qualifikation gehört auch eine intensive örtliche Anlageneinweisung. Eine kurze zehnminütige „Alibi“-Unterweisung, wie es in der Praxis leider sehr oft gehandhabt wird, reicht hier nicht aus. Das Datum der Ausbildung, die Anlageneinweisung vor Ort und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten.
Erhalt der Fachkunde durch Kurzunterweisungen
Um den Erhalt der Fachkunde von mit elektrotechnischen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten sicherzustellen, sind die dazu erforderlichen Fachkenntnisse wiederkehrend aufzufrischen. Anmerkungen und Empfehlungen zum regelmäßigen Erhalt der Fachkunde finden wir in den verschiedensten Regelwerken und Normen. Die DIN VDE 1000-10 führt hierzu folgendes aus: „Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.“ R.O.E. INSTROCTOR enthält Unterweisungsvorlagen, sogenannte Kurzunterweisungen mit Teilnahmenachweis, die im Rahmen von Ableitungsbesprechungen mit den Beschäftigten besprochen werden können, um diese auf diese Weise auf dem Stand der Technik zu halten.
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Die VDE-Anwendungsregel AR-N 4001 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen (S1000)“ führt in Abschnitt 7.3.3 „Fort- und Weiterbildung, Unterweisung“ aus: „Das technische Fachpersonal muss sich durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unterweisungen im Bereich der wahrzunehmenden Fachaufgaben weiterbilden. Dies muss dokumentiert werden. Der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen muss selbst oder in Verbindung mit einem Vertragspartner nach 3.3 die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter entsprechend ihrem Aufgabengebiet über den jeweils gültigen Stand der für sie relevanten Rechtsvorschriften, Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften, technischen Regeln und unternehmensinternen Anweisungen informiert bzw. unterwiesen werden. Der Zugriff auf diese Unterlagen muss jederzeit sichergestellt werden. Bei Unterweisungen müssen die Fristen aus den vorgenannten Regelungen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.“
Für das Arbeiten unter Spannung mit Spezialausbildung nach VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ wird in Abs. 6.3.3 empfohlen eine Wiederholungsausbildung spätestens nach vier Jahren durchzuführen. Dies setzt jedoch voraus, dass im Rahmen der Auswahl- und Aufsichtsverantwortung wiederholt durch die VEFK geprüft wird, ob die erforderliche Befähigung der Person in jeder Hinsicht noch in ausreichendem Maße vorhanden ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Wenn dabei Defizite festgestellt werden, muss die Wiederholungsausbildung vorgezogen werden.
In der VDI 4068 Blatt 4 „Zur Prüfung befähigte Person“ heißt es, dass bei regelmäßiger Wahrnehmung von Prüfaufgaben der wiederkehrende Schulungsturnus zum Erhalt der Fachkunde nicht länger als drei Jahre betragen sollte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn Prüfaufgaben nicht regelmäßig wahrgenommen werden, muss der Schulungsturnus nach unten angepasst werden.
Die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ sagt ganz allgemein, dass die befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu be-trachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten muss. Weiter sind bei längerer Unterbrechung der Prüftätigkeit erneut Erfahrungen mit Prüfungen zu sammeln und fachliche Kenntnisse zu erneuern.
In Bezug auf „fachkundige Personen“ gemäß § 2 Abs. 5 BetrSichV heißt es beispielsweise: „[…] Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten“ Siehe Anhange 2 und 3 BetrSichV wie auch die TRBS 1203 im Abschnitt 3.3 in Hinblick auf die Prüfung von Arbeitsmitteln. Hier heißt es, dass die: „Kenntnisse der Elektrotechnik zu aktualisieren sind, beispielsweise durch Teilnahme an Schulungen oder einem einschlägigen Erfahrungsaustausch“.
Sensibilisierung durch Elektrotipps
Ziel ist es, in angemessenen Zeitabschnitten sowie anlassbezogen auf Gefährdungen hinzuweisen bzw. eine ähnliche Gefährdung nicht ein zweites Mal auftreten zu lassen und somit die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Unterweisungen trägt im Allgemeinen die Verantwortliche Elektrofachkraft. Diese Unterweisungen müssen nicht lang sein. Häufig können sie im Rahmen einer der monatlichen Teambesprechung realisiert werden. Nutzen Sie hierfür eine der vielen Elektrotipps die R.O.E. INSTRICTOR enthält. Diese Elektrotipps umfassen 1 bis 2 Seiten können in 5 bis 10 Minuten betrachtet werden und behandeln diverse Praxisthemen.
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Was bedeutet „angemessene Zeitabschnitte“ in der Praxis? Eine globale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Bei einem Unfall würde ein zu groß gewähltes Intervall einen sehr negativen Beigeschmack für die Elektrofachkraft oder die verantwortliche Person mit sich bringen. Der notwendige Erhalt der Fachkunde von elektrotechnisch unterwiesenen Personen und Elektrofachkräften wird in der Praxis oftmals, mit der zwingend erforderlichen jährlichen Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter kombiniert, um der Forderung angemessener Zeitabschnitte nachzukommen. Die verantwortliche Elektrofachkraft muss mit Geschick und Verstand, am besten anhand einer Gefährdungsbeurteilung, passende Intervalle inklusive der Unterweisungstiefe für die jeweilige Tätigkeit ermitteln.
Nach (Beinahe-)Unfällen sind Belehrungen über die entstandene Gefahr und den richtigen Umgang mit den Gefahren durchzuführen. Ziel ist es, eine ähnliche Gefährdung nicht ein zweites Mal auftreten zu lassen und somit die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern.
INSTRUCTOR Web
In Zeiten wo Abstandregeln und Home-Office es praktisch unmöglich machen, größere Gruppen zusammenzubringen stellt das Thema Unterweisung für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Für diesen Zweck wurde INSTRUCTOR WEB entwickelt. Sie können Ihren Beschäftigten aufgezeichnete Videounterweisungen anhand der bewerten R.O.E. INSTRUCTOR Präsentationen sowie R.O.E. Kurzunterweisungen als Onlineunterweisung zuweisen und den Lernfortschritt verfolgen. Die anschließende Lernerfolgskontrolle ermöglicht Verantwortlichem und unterwiesenem die erfolgreiche Durchführung zu dokumentieren.
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In Betrieben werden zur Wissensvermittlung immer öfter auch elektronische Hilfen eingesetzt. Dabei ist zwischen Schulung und Unterweisung zu unterscheiden:
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, d. h. die Unterweisung muss auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnitten sein und muss dem betreffenden Mitarbeiter erläutern, wie er sich an seinem Arbeitsplatz zu seiner eigenen Sicherheit verhalten muss. Die Unterweisung muss praxisbezogen und verständlich sein und die Qualifikation sowie die Erfahrungen der Beschäftigten berücksichtigen. Diese Voraussetzungen erfüllt in der Regel nur eine mündliche Unterweisung des Arbeitgebers/Vorgesetzten. Eine elektronische Unterweisungshilfe (z.B. in Form eines Online- Moduls) kann dafür eingesetzt werden allgemeine Informationen zu vermitteln. Diese Online-Module können dazu dienen, in die entsprechende Thematik einzuführen und vor der eigentlichen Unterweisung allgemeine Wissensinhalte zu vermitteln. Die Module bereiten auf die zusätzliche vor Ort Unterweisung vor, so dass diese zeitlich gestrafft werden kann.
Um dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte die Möglichkeit zu geben zu überprüfen, ob der Beschäftigte die Unterweisung auch ausreichend verstanden hat wurde jedes Lernmodul in kurze ca. 5-minütige Videoclips unterteilt, die von unseren Fachreferenten präsentiert werden. Jeder Abschnitt endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Erst nachdem alle Antworten richtig beantwortet wurde, gelangt man zum nächsten Abschnitt. Gleiches gilt für die R.O.E. Kurzunterweisungen. Nachdem der Beschäftigte das Dokument gelesen hat, werde Verständnisfragen gestellt. Im Anschluss kann sich der Beschäftigte sowie der Vorgesetzte ein Teilnahmezertifikat ausgeben lassen.
Im Zusammenhang zu Online Unterweisungen, weißt die BG ETEM darauf hin, dass der Unterweisende dazu Verpflichtet ist, sich selbst zu vergewissern, dass bei dem Beschäftigten keine Unklarheiten über die Gefährdungen und das von ihm erwartete Verhalten mehr bestehen, bevor die Unterweisung dokumentiert wird.
Paketvorschau
Elektrofachkraft EFK
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit EFKffT
Elektrotechnisch unterwiesene Person EuP
Arbeiten unter Spannung AuS
Ganzheitliches Prüfkonzept GP
Rechtssichere Organisation ORG
Kurzunterweisung KU
Elektrotipp ET
Präsentation PR
Unsere Leistungspakete
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Unterweisungen sind ein Muss für jeden Unternehmer und jede Führungskraft. Die Vorlagen finden sie hier.
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