Eine Unterweisung ist eine organisatorische Maßnahme.
Unterweisung tragen dazu Mitarbeiter über Gefahren zu informieren und ihnen zu zeigen, wie mit diesen umzugehen ist. Wenn es bei einem Arbeitsmittel beispielsweise Einzugsstellen gibt, hat die Schulung den Zweck die Mitarbeiter darauf hinzuweisen. Oft finden Unterweisungen deshalb direkt vor Ort statt.
Um Umfangreiches Wissen zu vermitteln, und Mitarbeiter für Aufgabengebiete und nicht nur für einzelne Tätigkeiten zu qualifizieren, sollte eine Schulung durchgeführt werden. Diese ist deutlich umfangreicher als eine Unterweisung.
„§ 12 Unterweisung Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“