Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Werden diese eingehalten, kann der Arbeitgeber eine Vermutungswirkung auf Einhaltung der Vorgaben der übergeordneten Regelwerke, für sich geltend machen. Beispielhaft sind folgende zu nennen:
ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
In der ASR sind verschiedene Warnzeichen zu finden, um Beschäftigte auf Gefahren und Verbote hinzuweisen:
ASR A2.1 – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereiche
folgendes wird definiert:
- Definition einer Absturzkante und schematische Darstellungen
- Gefährdungen durch Absturz und herabfallende Gegenstände
- Maßnahmen zum Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände
- Anforderungen für Baustellen