Organisatorische Maßnahmen tragen dazu bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls zu verringern. Sie greifen in den Arbeitsablauf ein – so zum Beispiel durch eine Arbeitsanweisung auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung.
Zu den Organisatorischen Maßnahmen gehören Maßnahmen um die Mitarbeiter auf Gefahren hinzuweisen (Schulungen und Unterweisungen) und Prüfungen der Arbeitsmittel. Weitere Informationen finden Sie in den betreffenden Glossareinträgen.