Die VDE 0105-100 definiert den elektrotechnischen Laien als eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist.
Ein elektrotechnischer Laie besitzt weder eine Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik, noch hat er an Unterweisungen im Bereich der Elektrotechnik teilgenommen. Grundsätzlich ist jede Person zunächst als Laie zu betrachten.
Deshalb darf er keine elektrotechnischen Tätigkeiten, auch nicht unter Aufsicht, selbstständig durchführen. Ausnahmen sind lediglich sehr einfache und sichere Tätigkeiten. Einige Beispiele sind:
- Auswechseln von Leuchtmitteln an Laienbedienbaren Lampen
- Benutzen von Geräten, für die eine Verwendung von Laien vorgesehen ist.
- Bedienen von Laienbedienbaren Schaltgerätekombinationen