Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel Gefährdungen in einem Betrieb oder einer Anlage zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung festzulegen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für Arbeitsanweisungen oder Betriebsanweisungen und somit einer der „Grundsteine“ für den Aufbau einer rechtssicheren Organisation im Bereich der Elektrotechnik.
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt grundsätzlich in drei Schritten:
- Erkennen der Gefährdungen
- Bewerten der gefundenen Gefährdungen
- Abstellen der Gefährdungen durch Maßnahmen
Unter R.O.E. RISK finden Sie Vorlagen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen