Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist ein eingetragener Verein, der am 01.06.2007 gegründet wurde. Er ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die ihre Versicherten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, etc versichern. Der DGUV erlässt Unfallverhütungsvorschriften, die Schutzziele und Anforderungen an die Arbeitssicherheit beschreiben.
DGUV Vorschrift 1 – „Grundsätze der Prävention“
Hierbei werden Pflichten des Unternehmers und des Versicherers genau definiert. Beispiele auf Unternehmerseite:
- Grundpflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen
- Einsetzen von Aufsichtspersonal
- Maßnahmen bei Mängeln, etc.
Der Versicherte hat folgende Pflichten:
- Pflicht zur Unterstützung des Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsschutzes
- Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der bereitgestellten Einrichtung
- Unterstützungspflicht im Bereich der Ersten Hilfe
DGUV Vorschrift 3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Die DGUV Vorschrift 3 definiert Sicherheitsvorschriften im Bereich der Elektrotechnik. Beispiele hierfür sind das Arbeiten an aktiven Teilen, Prüfungen oder das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.