Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (Französisch „Conformité Européenne“, Deutsch „Europäische Konformität“) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden:
- das Produkt entspricht allen geltenden europäischen Vorschriften.
- das Produkt wurde den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen.
Ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren muss z. B. für Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in folgenden Situationen durchgeführt werden
- Erstmaliges Bereitstellen auf dem Markt (auch Eigenverwendung bei Maschinen)
- Wesentliche Veränderung von Anlagen
- Verkettung von Anlagen
Generell gilt, dass der Hersteller für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
Hinweis
Die CE-Kennzeichnung ist in unmittelbarer Nähe der Angabe des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen und in der gleichen Technik wie sie auszuführen.