Durch eine „Bestellung“ wird einer natürlichen Person eine Position und Verantwortungsbereich im Unternehmen zugewiesen. So wird jemand beispielsweise zur verantwortlichen Elektrofachkraft „bestellt“. Die Bestellung ist eine wesentliche Maßnahme, um eine rechtssichere Organisation aufzubauen.
Ist die Organisation des Unternehmens mangelhaft kann das Unternehmen, im Schadensfall wegen eines sogenannten Organisationsverschuldens schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Es ist eine transparente Unternehmensorganisation im Bereich der Elektrotechnik mit klaren Regelungen durch die Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen zur Beauftragungen der eingesetzten Beschäftigten erforderlich.
Die Begriffe Bestellung, Benennung oder Beauftragung werden im Arbeitsschutzrecht durch die jeweilige Rechtsgrundlage geprägt. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden ebenso wie Sicherheitsbeauftragte bestellt, Ersthelfer werden schriftlich benannt und Personen die Arbeitgeberpflichten übernehmen, werden Personen beauftragt.Kennzeichen einer Bestellung und einer Beauftragung ist, dass diese in der Regel schriftlich vorzunehmen ist. Wesentlich ist auch, dass
- eine wirksame Willenserklärung vorliegt
- die bestellten, beauftragten oder benannten Personen hinreichend qualifiziert sind und
- der Arbeitgeber die nötigen organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, dass diese ihre Aufgaben nachkommen können.
Eine Bestellung und Beauftragung ist eine Pflichtenübertragung. Mit der Pflichtenübertragung sind auch immer Aufgaben und Befugnisse zu definieren. Eine Benennung ist keine Pflichtenübertragung.