Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).
Die „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ trägt gemäß VDE 1000-10 Abs. 3.1 Fachverantwortung und ist darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt. Sie kann auch die Rolle der verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach VDE 1000-10 Abs. 4.4 wahrnehmen, die die verantwortliche fachliche Leitung in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt.
Zur besseren Lesbarkeit wurde in der aktualisierten VDE 1000-10 deshalb an Stellen, wo die Rolle als Verantwortliche Elektrofachkraft die Unternehmerpflichten übernimmt gemeint ist, diese mit VEFK abgekürzt.
Unabhängig ob es sich nun um eine verantwortliche „Elektrofachkraft“ oder eine „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ handelt, alle Personen die Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen müssen dafür ausreichend qualifiziert sein.