Welchen Umfang Sollte eine Anlagendokumentation umfassen?

20. 05.

Jede Elektrofachkraft weiß, dass der Betrieb und die Instandhaltung einer elektrischen Anlage nur mit einer vollständigen und aktuellen Dokumentation möglich ist. Oft verliert man bei der Fehlersuche und Instandsetzung mehr Zeit bei der Suche nach der Dokumentation oder Ermittlung des Istzustandes, als mit der eigentlichen Fehlersuche und -behebung. Da gemäß DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06 Abschnitt 5.3.3.101.1.7 die Wiederholungsprüfung unter Bezugnahme auf die erforderlichen Schaltpläne und technischen Unterlagen durchzuführen ist, kann diese ohne aktuelle Bestandsdokumentation nur mit großem Aufwand erfolgen.

Die Anlagendokumentation umfasst gemäß DIN VDE 0105-100: 2015-10 Abschnitt 4.7 Schaltpläne und weitere Unterlagen. Hierzu zählen auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.

Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet eine aktuelle Anlagendokumentation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte bereits bei der Beauftragung und Vergabe von installationsarbeiten auf eine geeignete Dokumentation geachtet werden. Gemäß VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 Ausgabe September 2023 Abschnitt 3.1.3 hat der Auftragnehmer, dem Auftraggeber, die für die Ausführung notwendigen, Unterlagen zu übergeben. Zu diesen gehören, sofern zutreffend, insbesondere:

  • Anlagen-/Funktionsbeschreibung,
  • Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Komponenten,
  • Brandschutznachweis, ggf. Brandschutzkonzept,
  • technische Anschlussbedingungen für Netze und Anlagen, z. B. Versorgungsnetzbetreiber, konzessionierte Empfangszentralen, Feuerwehr, Polizei,
  • Kabel- und Leistungsaufnahmelisten mit allen elektrischen Parametern der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten,
  • Schnittstellenlisten,
  • Stromlaufplan einpolig mit Verbraucherliste nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) “Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen”,
  • Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung,
  • Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzepte,
  • Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischen Anlagen,
  • Vorgaben zum Bezeichnungs-/Adressierungskonzept,
  • Sachverständigenberichte,
  • Bestandsmessprotokolle der Erstabnahme/Wiederholungsprüfung.

Um dieser Forderung gerecht zu werden sind diese Unterlagen im Rahmen der Planung vom Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner, zu erstellen und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Dieser hat die gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen zu prüfen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Hat der Auftraggeber Bedenken, hat er diese anzuzeigen. Im Anschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet die Planungsunterlagen auszuarbeiten und dem Auftraggeber als Montage- und Werkplanungen vor Ausführung zur Abstimmung zu übergeben.

Gemäß VOB 18382 Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 hat der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten dem Auftraggeber spätestens mit dem Abnahmeverlagen alle für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, notwendigen Dokumentationen sowie Pflege- und Reinigungsanleitungen zu übergeben. Diese beinhalten insbesondere:

  • Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Komponenten,
  • Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischer Anlage,
  • Stromlaufpläne dreipolig,
  • Aufbauzeichnungen der Schaltgerätekombinationen,
  • Anlagen-/Funktionsbeschreibungen,
  • Anschlusstabellen, z. B. Klemmenpläne, Umsetzung Schnittstellenliste,
  • Softwaredokumentationen, z. B. zu Bussystemen, SPS,

Protokolle der Installationsprüfungen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)

  • Inbetriebnahmen und Einregulierungen,
  • Messprotokolle der Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlage,
  • Ersatzteile-/Stücklisten,
  • Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Betriebstagebücher und Prüfbücher für den Betrieb der Anlage,
  • Protokolle über die Einweisungen des Betreibers der Anlagen,
  • vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen,
  • Errichtererklärung,
  • bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,
  • Konformitätserklärungen für Einzelkomponenten.

Tipp: Auch wenn die Forderungen an die Dokumentation der VOB zu entnehmen sind und in der Ausschreibung auf die VOB verweisen wird, sollte der Umfang der Dokumentation im Leistungsverzeichnis klar beschrieben werden.

Beispiel für eine Anlagenabnahme mit der Check-it App. 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial