Welchen Umfang Sollte eine Anlagendokumentation umfassen?

20. 05.

Jede Elektrofachkraft weiß, dass der Betrieb und die Instandhaltung einer elektrischen Anlage nur mit einer vollständigen und aktuellen Dokumentation möglich ist. Oft verliert man bei der Fehlersuche und Instandsetzung mehr Zeit bei der Suche nach der Dokumentation oder Ermittlung des Istzustandes, als mit der eigentlichen Fehlersuche und -behebung. Da gemäß DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06 Abschnitt 5.3.3.101.1.7 die Wiederholungsprüfung unter Bezugnahme auf die erforderlichen Schaltpläne und technischen Unterlagen durchzuführen ist, kann diese ohne aktuelle Bestandsdokumentation nur mit großem Aufwand erfolgen.

Die Anlagendokumentation umfasst gemäß DIN VDE 0105-100: 2015-10 Abschnitt 4.7 Schaltpläne und weitere Unterlagen. Hierzu zählen auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.

Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet eine aktuelle Anlagendokumentation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte bereits bei der Beauftragung und Vergabe von installationsarbeiten auf eine geeignete Dokumentation geachtet werden. Gemäß VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 Ausgabe September 2019 Abschnitt 3.1.3 hat der Auftragnehmer, dem Auftraggeber, die für die Ausführung notwendigen, Unterlagen zu übergeben. Zu diesen gehören, sofern zutreffend, insbesondere:

  • Anlagen-/Funktionsbeschreibung,
  • Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Komponenten,
  • Brandschutznachweis, ggf. Brandschutzkonzept,
  • technische Anschlussbedingungen für Netze und Anlagen, z. B. Versorgungsnetzbetreiber, konzessionierte Empfangszentralen, Feuerwehr, Polizei,
  • Kabel- und Leistungsaufnahmelisten mit allen elektrischen Parametern der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten,
  • Schnittstellenlisten,
  • Stromlaufplan einpolig mit Verbraucherliste nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) “Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen”,
  • Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung,
  • Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzepte,
  • Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischen Anlagen,
  • Vorgaben zum Bezeichnungs-/Adressierungskonzept,
  • Sachverständigenberichte,
  • Bestandsmessprotokolle der Erstabnahme/Wiederholungsprüfung.

Um dieser Forderung gerecht zu werden sind diese Unterlagen im Rahmen der Planung vom Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner, zu erstellen und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Dieser hat die gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen zu prüfen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Hat der Auftraggeber Bedenken, hat er diese anzuzeigen. Im Anschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet die Planungsunterlagen auszuarbeiten und dem Auftraggeber als Montage- und Werkplanungen vor Ausführung zur Abstimmung zu übergeben.

Gemäß VOB 18382 Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 hat der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten dem Auftraggeber spätestens mit dem Abnahmeverlagen alle für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, notwendigen Dokumentationen sowie Pflege- und Reinigungsanleitungen zu übergeben. Diese beinhalten insbesondere:

  • Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Komponenten,
  • Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischer Anlage,
  • Stromlaufpläne dreipolig,
  • Aufbauzeichnungen der Schaltgerätekombinationen,
  • Anlagen-/Funktionsbeschreibungen,
  • Anschlusstabellen, z. B. Klemmenpläne, Umsetzung Schnittstellenliste,
  • Softwaredokumentationen, z. B. zu Bussystemen, SPS,

Protokolle der Installationsprüfungen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)

  • Inbetriebnahmen und Einregulierungen,
  • Messprotokolle der Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlage,
  • Ersatzteile-/Stücklisten,
  • Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Betriebstagebücher und Prüfbücher für den Betrieb der Anlage,
  • Protokolle über die Einweisungen des Betreibers der Anlagen,
  • vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen,
  • Errichtererklärung,
  • bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,
  • Konformitätserklärungen für Einzelkomponenten.

Tipp: Auch wenn die Forderungen an die Dokumentation der VOB zu entnehmen sind und in der Ausschreibung auf die VOB verweisen wird, sollte der Umfang der Dokumentation im Leistungsverzeichnis klar beschrieben werden.

Beispiel für eine Anlagenabnahme durch die R.O.E. DOC App.

Beispiel für eine Anlagenabnahme durch die R.O.E. DOC App.

Beispiel für eine Anlagenabnahme durch die R.O.E. DOC App.
Quelle: R.O.E. GmbH

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen? 

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?

Das Nachrüsten eines RCDs in Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreisen, die vor Juni 2007 installiert wurden, lässt sich nicht ohne weiteres begründen. Erst die Umsetzung der Anforderungen u. a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers geforderten Maßnahmen kann zu dem Entschluss führen, dass bezüglich des Betriebs von Steckdosen, die für Laien zugänglich sind, sich eine (aus der Beurteilung des Betreibers) resultierende Nachrüstung von Fehlerstromschutzeinrichtungen ergibt. 

Der Praxisbereich sozial