Jede Elektrofachkraft weiß, dass der Betrieb und die Instandhaltung einer elektrischen Anlage nur mit einer vollständigen und aktuellen Dokumentation möglich ist. Oft verliert man bei der Fehlersuche und Instandsetzung mehr Zeit bei der Suche nach der Dokumentation oder Ermittlung des Istzustandes, als mit der eigentlichen Fehlersuche und -behebung. Da gemäß DIN VDE 0105-100/A1: 2017-06 Abschnitt 5.3.3.101.1.7 die Wiederholungsprüfung unter Bezugnahme auf die erforderlichen Schaltpläne und technischen Unterlagen durchzuführen ist, kann diese ohne aktuelle Bestandsdokumentation nur mit großem Aufwand erfolgen.
Die Anlagendokumentation umfasst gemäß DIN VDE 0105-100: 2015-10 Abschnitt 4.7 Schaltpläne und weitere Unterlagen. Hierzu zählen auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.
Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet eine aktuelle Anlagendokumentation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte bereits bei der Beauftragung und Vergabe von installationsarbeiten auf eine geeignete Dokumentation geachtet werden. Gemäß VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 Ausgabe September 2023 Abschnitt 3.1.3 hat der Auftragnehmer, dem Auftraggeber, die für die Ausführung notwendigen, Unterlagen zu übergeben. Zu diesen gehören, sofern zutreffend, insbesondere:
- Anlagen-/Funktionsbeschreibung,
- Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Komponenten,
- Brandschutznachweis, ggf. Brandschutzkonzept,
- technische Anschlussbedingungen für Netze und Anlagen, z. B. Versorgungsnetzbetreiber, konzessionierte Empfangszentralen, Feuerwehr, Polizei,
- Kabel- und Leistungsaufnahmelisten mit allen elektrischen Parametern der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten,
- Schnittstellenlisten,
- Stromlaufplan einpolig mit Verbraucherliste nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) “Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen”,
- Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung,
- Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzepte,
- Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischen Anlagen,
- Vorgaben zum Bezeichnungs-/Adressierungskonzept,
- Sachverständigenberichte,
- Bestandsmessprotokolle der Erstabnahme/Wiederholungsprüfung.
Um dieser Forderung gerecht zu werden sind diese Unterlagen im Rahmen der Planung vom Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner, zu erstellen und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Dieser hat die gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen zu prüfen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Hat der Auftraggeber Bedenken, hat er diese anzuzeigen. Im Anschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet die Planungsunterlagen auszuarbeiten und dem Auftraggeber als Montage- und Werkplanungen vor Ausführung zur Abstimmung zu übergeben.
Gemäß VOB 18382 Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 hat der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten dem Auftraggeber spätestens mit dem Abnahmeverlagen alle für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, notwendigen Dokumentationen sowie Pflege- und Reinigungsanleitungen zu übergeben. Diese beinhalten insbesondere:
- Ausführungspläne (Anordnungspläne) mit eingetragenen elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Komponenten,
- Übersichtsschaltpläne, getrennt je Elektro-, Sicherheits- und Informations- technischer Anlage,
- Stromlaufpläne dreipolig,
- Aufbauzeichnungen der Schaltgerätekombinationen,
- Anlagen-/Funktionsbeschreibungen,
- Anschlusstabellen, z. B. Klemmenpläne, Umsetzung Schnittstellenliste,
- Softwaredokumentationen, z. B. zu Bussystemen, SPS,
Protokolle der Installationsprüfungen nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)
- Inbetriebnahmen und Einregulierungen,
- Messprotokolle der Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlage,
- Ersatzteile-/Stücklisten,
- Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Betriebstagebücher und Prüfbücher für den Betrieb der Anlage,
- Protokolle über die Einweisungen des Betreibers der Anlagen,
- vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen,
- Errichtererklärung,
- bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,
- Konformitätserklärungen für Einzelkomponenten.
Tipp: Auch wenn die Forderungen an die Dokumentation der VOB zu entnehmen sind und in der Ausschreibung auf die VOB verweisen wird, sollte der Umfang der Dokumentation im Leistungsverzeichnis klar beschrieben werden.
Beispiel für eine Anlagenabnahme mit der Check-it App.