Welche Qualifikation ist erforderlich um ortsveränderliche Geräte/Arbeitsmittel zu prüfen?

01. 11.

Welche Qualifikation ist erforderlich um ortsveränderliche Geräte/Arbeitsmittel zu prüfen? 

Bezüglich dieses Themas hat der Arbeitgeber mehren Regelwerken Rechnung zu Tragen. Es sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) i. V. m. d. TRBS 1203. In Kurzfassung bedeutet dies: Der Arbeitgeber benötigt eine Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung und zur Auswahl der/ des einzusetzenden Prüfers. Der Prüfer muss die Qualifikation einer „zur Prüfung befähigten Person“ nachweislich besitzen. 

Was darunter im Detail zu verstehen ist, steht in der TRBS 1203. Um den Status einer zur „zur Prüfung befähigten Person“ zu bekommen und zu halten, bedarf es einer regelmäßigen Weiterbildung. So regelt § 2 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung nicht nur deckungsgleich zur TRBS 1203, was Fachkunde bedeutet, sondern fordert unmissverständlich: „Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Die Fachkunde wird also durch die Ausbildung und das Anreichern der Kenntnisse durch das Sammeln der Berufserfahrung erworben und mittels steter Fortbildung gepflegt und hierdurch auf dem Niveau des Jetztstands des Fachwissens gehalten. 

Im Vorfeld ist jedoch auch klar und deutlich im Unternehmen zu regeln, wer die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung bewerkstelligt. Auch hierzu wird eine Fachkundige Person, aus dem Bereich der Elektrotechnik, benötigt. Die sture Übernahme der Intervalle aus der Tabelle 1B der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 ist keine Gefährdungsbeurteilung. Hierzu muss die Forderung aus der BetrSichV i. V. m. d. TRBS 1111 Berücksichtigung finden. 

Prüfenden müssen vom Arbeitgeber auch die benötigten Regelwerke kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um den anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE Auswahlordner in einer aktuellen Fassung) und dem Stand der Technik (z. B. Fachzeitschrift) Rechnung zu tragen. Hierbei wird deutlich, was in § 3 des ArbSchG [2] gemeint ist, wenn es dort heißt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Grundpflichten „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen“ hat. 

Nur wenn aktuelle Regelwerke im sofortigen Zugriff durch die Beschäftigten vorhanden und gleichermaßen verfügbar sind, kann der Arbeitgeber für sich und zu seinem Schutz beanspruchen, das ihm Mögliche getan zu haben, um die Sicherheit und den Arbeitsschutz aus dem Blickwinkel der Einhaltung des Stands der Technik erfüllt zu haben.  

Autoren 
Stefan Euler (VDE und VDI) Geschäftsführer der MEBEDO Akademie GmbH und MEBEDO Consulting GmbH, Montabaur sowie geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik des BDSH e.V. 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial