Welche Maßnahmen sind bei Bränden in elektrischen Anlagen zu ergreifen?

23. 07.

Ein Brand ist ein zerstörerisches, meist unbeabsichtigtes Feuer, welches Gegenstände und Menschen schädigt und gefährdet. Während Brände generell gefährlich sind, trifft dies auf Brände im Elektrobereich insbesondere zu. Um den Brand effektiv eindämmen zu können ist eine Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Anlagenbetreiber unabdingbar. Der Anlagenbetreiber erteilt der Feuerwehr Aufklärung über besondere Gefährdungen und Schwierigkeiten, die bei Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung auftreten können. Besondere Gefährdungen könnten z.B. Isolier-/Kühlflüssigkeiten und -Gase sein. Gefährdungen müssen deshalb generell, nicht nur im Brandfall, immer klar gekennzeichnet sein um diese schnell zu erkennen.

Spezielle Maßnahmen bei Bränden:

  • Kommunikation zwischen Anlagenbetreiber und Feuerwehr um technische Hilfeleistungen zu klären
  • Bei Flutung von Anlagenteilen müssen diese freigeschaltet werden
  • Betreten von gefluteten Anlagenteilen nur nach Feststellung der Spannungsfreiheit

Maßnahmen bei Niederspannungsanlagen (bis 1000 V AC, 1500V DC)

  • Einhalten des Mindestabstands (auch beim Retten!) von 1m
  • Beachten: Metallteile die normalerweise Spannungsfrei sind (Regenrinnen, Abdeckungen) können durch beschädigte Leitungen Spannung führen.
  • Sämtliche Schalthandlungen sind nur von Elektrofachkräften durchzuführen

Maßnahmen bei Hochspannungsanlagen

Zulässige Annährungen in Hochspannungsanlagen

Zulässige Annährungen in Hochspannungsanlagen

Quelle: VDE 0132, Tabelle 3

  • Das Betreten von Hochspannungsanlagen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten ist nur der für den Betrieb der Anlage verantwortlichen Person gestattet. Zur Rettung von Menschenleben ist der Zugang in Abwesenheit der verantwortlichen Person auch anderen Personen erlaubt. Die Erlaubnis besteht aber nur in Anwesenheit einer Elektrofachkraft. Diese Elektrofachkraft muss über spezielle Kenntnisse für Hochspannungsanlagen besitzen.
  • Schalthandlungen dürfen nur vom Anlagenverantwortlichen veranlasst werden.

Folgende Löschmittel kommen in Frage

  • Als Löschmittel können Wasser, Schaum, Pulver oder Kohlenstoffdioxid eingesetzt werden. Diese Löschmittel sind unter Beachtung der Eignung und eventueller Einsatzbeschränkung auszuwählen.
  • Zur Löschung von Bränden an unter Spannung stehenden Teilen müssen Mindestabstände zwischen der Löschmittelaustrittsöffnung und dem unter Spannung stehenden Teil eingehalten werden. Dabei wird unterschieden, ob bei Löscharbeiten ein Sprühstrahl oder Vollstrahl eingesetzt wird.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Welcher unterschied besteht zwischen der verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und der „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“

Die aktualisierte VDE 1000-10 von Juni 2021 unterscheidet zwischen einer verantwortlichen „Elektrofachkraft“ und einer „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass grundsätzlich jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. In den elektrotechnischen Regeln wird vereinzelt auch von einer (dafür zuständigen) verantwortlichen Elektrofachkraft gesprochen. Somit ist mit dem Begriff verantwortlichen „Elektrofachkraft“, die Elektrofachkraft gemeint, die für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung trägt. (VDE 1000-10 Abs. 4.1).  

In welchem Umfang sind Mitarbeiter zu unterweisen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Der Praxisbereich sozial