Ein Brand ist ein zerstörerisches, meist unbeabsichtigtes Feuer, welches Gegenstände und Menschen schädigt und gefährdet. Während Brände generell gefährlich sind, trifft dies auf Brände im Elektrobereich insbesondere zu. Um den Brand effektiv eindämmen zu können ist eine Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Anlagenbetreiber unabdingbar. Der Anlagenbetreiber erteilt der Feuerwehr Aufklärung über besondere Gefährdungen und Schwierigkeiten, die bei Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung auftreten können. Besondere Gefährdungen könnten z.B. Isolier-/Kühlflüssigkeiten und -Gase sein. Gefährdungen müssen deshalb generell, nicht nur im Brandfall, immer klar gekennzeichnet sein um diese schnell zu erkennen.
Spezielle Maßnahmen bei Bränden:
- Kommunikation zwischen Anlagenbetreiber und Feuerwehr um technische Hilfeleistungen zu klären
- Bei Flutung von Anlagenteilen müssen diese freigeschaltet werden
- Betreten von gefluteten Anlagenteilen nur nach Feststellung der Spannungsfreiheit
Maßnahmen bei Niederspannungsanlagen (bis 1000 V AC, 1500V DC)
- Einhalten des Mindestabstands (auch beim Retten!) von 1m
- Beachten: Metallteile die normalerweise Spannungsfrei sind (Regenrinnen, Abdeckungen) können durch beschädigte Leitungen Spannung führen.
- Sämtliche Schalthandlungen sind nur von Elektrofachkräften durchzuführen
Maßnahmen bei Hochspannungsanlagen
Quelle: VDE 0132, Tabelle 3
- Das Betreten von Hochspannungsanlagen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten ist nur der für den Betrieb der Anlage verantwortlichen Person gestattet. Zur Rettung von Menschenleben ist der Zugang in Abwesenheit der verantwortlichen Person auch anderen Personen erlaubt. Die Erlaubnis besteht aber nur in Anwesenheit einer Elektrofachkraft. Diese Elektrofachkraft muss über spezielle Kenntnisse für Hochspannungsanlagen besitzen.
- Schalthandlungen dürfen nur vom Anlagenverantwortlichen veranlasst werden.
Folgende Löschmittel kommen in Frage
- Als Löschmittel können Wasser, Schaum, Pulver oder Kohlenstoffdioxid eingesetzt werden. Diese Löschmittel sind unter Beachtung der Eignung und eventueller Einsatzbeschränkung auszuwählen.
- Zur Löschung von Bränden an unter Spannung stehenden Teilen müssen Mindestabstände zwischen der Löschmittelaustrittsöffnung und dem unter Spannung stehenden Teil eingehalten werden. Dabei wird unterschieden, ob bei Löscharbeiten ein Sprühstrahl oder Vollstrahl eingesetzt wird.