Welche Kabel sind in Werkstätten zulässig?

16. 11.

Werkstatten fallen in der Regel in die Betriebsmittelkategorie K1 und manchmal auch in die Kategorie K2. (Siehe „Betriebsmittelkategorie“) 

Für den Fall, dass die Kategorie K1 vorliegt: 

DGUV 203-005 §4,  

4.1 Kategorie 1 (K1)  […] 

Leitungen: H05RN-F oder H05BQ-F  

Wenn die Belastungen (beispielsweise mechanisch) höher sind, oder die elektrischen Betriebsmittel auch im freien eingesetzt werden, fallen sie in die Betriebsmittelkategorie K2.  

DGUV 203-005 §4,  

4.1 Kategorie 2 (K2) […] 

Leitungen: H07RN-F oder H07BQ-F  

Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung für handgeführte Elektrowerkzeuge auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert. Für Handleuchten ist als Netzanschlussleitung bis zu einer Leitungslänge von 5 m der Typ H05RN-F oder H05BQ-F zulässig  

Leitungsroller 

Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert sein, gekennzeichnet mit Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. 

Aus der Klassifizierung der Leiter (siehe Glossareintrag: XY) ergibt sich: 

H05RN-F 

Die Leitung ist normiert nach der harmonisierten Norm (H), hat eine Max. Effektivwert zwischen Außenleiter und Erde bzw. zwischen den beiden Außenleitern von 300V und 500V (05), ein Ethylenpropylen Gummi als Isolierwerksoff (R), ein Polychloropren-Gummi als Mantelwerkstoff (N) und hat eine feindrähtige und flexible Leitung (F). 

H05BQ-F 

Die Leitung ist normiert nach der harmonisierten Norm (H) , hat eine Max. Effektivwert zwischen Außenleiter und Erde bzw. zwischen den beiden Außenleitern von 300V und 500V (05), ein Ethylen-Propylen-Gummi für eine Dauer-Betriebstemperatur von 90 °C als Isolierwerksoff (B), ein Polyurethan als Mantelwerkstoff (N) und hat eine feindrähtige und flexible Leitung (F). 

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial