Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an Geräte mit Heizelementen?

18. 01.

Alle elektrischen Betriebsmittel sind prinzipiell brandgefährdend. Dies trifft insbesondere auf Geräte zu deren Aufgabe es ist Hitze zu erzeugen. Besagte Geräte sind oft weit verbreitet (Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Heizlüfter, Radiatoren, und weiter) und sind in der Regel im Haushalt oder Büro anzutreffen. Zudem werden diese Geräte teils an einer Mehrfachsteckdose betrieben, was die Brandgefahr zusätzlich steigert. Nachfolgende Regelwerke sind unter anderem beim Einsatz von Geräten mit Heizelementen zu berücksichtigen:

  • Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV 2015) § 3 Gefährdungsbeurteilung
  • VdS 2000 (Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb)
  • VdS 2015 (Elektrische Geräte und Anlagen)
  • VdS 2046 (Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt)
  • VDE 0105-100:2015-10 (Betrieb von elektrischen Anlagen)

Auszug VdS 2015 (Merkblatt „Elektrische Geräte und Anlagen“) Absatz 2.4:

Herde, Kocher, Fritteusen, Tauchsieder, Bügelgeräte, Heizlüfter, Wärmestrahler, Lade-Netzteile /für Handys, Laptops) und dergleichen sind so aufzustellen und zu benutzen, dass sich hieraus keine Brandgefahr für die Umgebung ergeben. Deshalb ortsveränderliche Elektrogeräte stets auf eine feuerfeste Unterlage und in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen bzw. benutzen.

Auszug VdS 2046 (Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt) Absatz 2.11 Elektrowärmegeräte:

Elektrowärmegeräte sind so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen können. Die Betriebsanweisung für das jeweilige Gerät ist unbedingt zu beachten. Auf VdS 2279 (Elektrowärmegeräte und Elektroheizungsanlagen) sowie VdS 2278 (Elektrowärmegeräte) wird hingewiesen.

Folgende Maßnahmen können ergriffen werden, um die Brandgefahr zu senken:

Brandschutz Hinweis

Brandschutz Hinweis

  • Überprüfen ob in der Bedienungsanleitung des Herstellers der gewerbliche Einsatz (hierzu zählen auch Büroräume und Küchen!) überhaupt erlaubt ist.
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Verwendung einer feuerwesten Unterlage unter besagten Geräten
  • Nach jedem Gebrauch Netzstecker ziehen
  • Entfernung von brennbaren Gegenständen in der Nähe
  • Warmgeräte während und nach dem Betrieb nicht abdecken

Was passiert bei Abwesenheit einer verantwortlichen Elektrofachkraft?

Eine Stellvertreterregelung für eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist nicht nur sinnvoll, sondern wie in vielen anderen Unternehmensbereichen auch unabdingbar, um auch bei einem Ausfall der Verantwortung tragenden Person weiterhin ein sicheres Arbeiten im Elektrobereich zu ermöglichen und fachlich handlungsfähig zu bleiben.

Elektrofachkraft in der Industrie

Wenn eine EFKffT mit 18 Wochen Qualifizierung im Bereich Industrie (Grundausbildung zzgl. Fachtheorie, Fachpraxis und betriebliche Qualifizierung) „nur“ gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten[1] an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, durchführen darf, kann man von einer EFK in der Industrie mit 9 Wochen Qualifizierung kein fachgerechtes selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren im Bereich der Elektrotechnik erwarten.

Wiederholungsprüfung von ICT Geräten der SK1 ohne Schutzleiter

Die Möglichkeiten der zulässigen Schutzkonzepte in der DIN EN 62368-1 machen es einer befähigten Person nahezu unmöglich zur Geräteprüfung ein ICT-Gerät wirklich zu beurteilen. Es sind mittlerweile von außen so absurd wirkenden Konstruktionen möglich dass außer dem Hersteller kaum mehr jemand etwas sinnvolles dazu sagen kann.

In welchen Zeitabschnitten sind Unterweisungen zu wiederholen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Die für die jeweiligen Bereiche eingesetzten Mitarbeiter müssen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sein. Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Um dies zu gewährleisten hat er diese nach ArbSchG § 12, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst verschiedene Schritte, die nachfolgend anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. 

Was ist beim Betrieb von Experimentiereinrichtungen in Schulen zu beachten?

Die technischen Voraussetzungen wie die Errichtung des Unterrichtsraumes entsprechend der DIN VDE 0100-723 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen“ liegen in der Verantwortung des Betreibers, ebenso wie die regelmäßige messtechnische Prüfung der gesamten elektrischen Anlage. Die unterrichtstägliche Prüfung vor der ersten Verwendung und die Schaffung der organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortung der Schule und somit der Lehrkraft.

Was ist beim Einsatz von CO2 Löschern zum Löschen von Bränden in elektrischen Betriebsstätten zu beachten?

CO2-Feuerlöscher sind überwiegend geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B.  

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Es sollte im Einzelfall bewertet werden, ob aufgrund des Einsatzes eines CO2-Löschers und den damit verbundenen Gefahren, ein Handlungsbedarf besteht. Eventuell muss ein Austausch gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher erfolgen. 

Der Praxisbereich sozial